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Überbeleuchtet und blinkend: Wo liegen die Grenzen bei der Weihnachtsbeleuchtung?

Weihnachtsbeleuchtung

Überbeleuchtet und blinkend: Wo liegen die Grenzen bei der Weihnachtsbeleuchtung?

· Online seit 10.12.2021, 18:03 Uhr
In der Weihnachtszeit blinkt es an den Hausfassaden in allen Farben und die Weihnachtsmänner stehen in so gut wie jedem Garten. Viele stören sich an der Weihnachtsbeleuchtung des Nachbarn. Der Streit ums Licht ging sogar schon vor Bundesgericht.
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Die einen mögen es dezent, die andern so richtig übertrieben: Die Weihnachtsbeleuchtung ist ein alljährliches Streitthema zwischen Nachbarn. Wer mag es schon, wenn man kurz vor dem zu Bett gehen von einem lächelnden Weihnachtsmann regelrecht angestrahlt wird? Das hat sich wohl die Besitzerin von der wahrscheinlich auffälligsten Weihnachtsbeleuchtung in Bremgarten nicht überlegt. Auf Facebook sorgt diese momentan für hitzige Diskussionen. Während einige der Kommentatorinnen und Kommentatoren sich am Abend nur wegen der Beleuchtung auf einen Spaziergang machen, finden es andere total «übertrieben» und «unangebracht». Für ArgoviaToday war die Besitzerin der Beleuchtung nicht erreichbar.

Doch wie weit darf man bei der Weihnachtsbeleuchtung überhaupt gehen und wie stark wird der Schlaf davon beeinflusst? Wir haben bei Experten nachgefragt.

Wegen Weihnachtsbeleuchtung bis vors Bundesgericht

Eine Bewilligung für die Weihnachtsbeleuchtung braucht es grundsätzlich nicht, wie Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband Schweiz, gegenüber ArgoviaToday erzählt. Trotzdem sollte man sich an die ein oder andere Regel halten. «Die Beleuchtung darf zwischen dem 1. Advent bis zum 6. Januar jeweils nur bis um 1 Uhr brennen», so Oberle. Die Regel gilt seit, im Jahr 2013, ein Streitfall in Möhlin um eine Weihnachtsbeleuchtung sogar bis vor das Bundesgericht gezogen wurde. Damals haben die Bundesrichterinnen und Bundesrichter durch ihren Entscheid indirekt bestätigt, dass die Beleuchtung in diesem Zeitraum von den Nachbarn toleriert werden muss. Der Grund für diesen Entscheid war, dass eine Weihnachtsbeleuchtung von vielen Menschen nicht als störend empfunden, sondern als festlicher Brauch geschätzt wird.

Ausserhalb der Adventszeit muss die Fassadenbeleuchtung während der allgemeinen Nachtruhe, also von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, abgeschaltet werden.

Schlaf wird durch Belichtung nur indirekt beeinflusst

Die Weihnachtsbeleuchtung darf also bis tief in die Nacht brennen. Das kann schon manchen Schlaf beeinflussen und sechs Wochen ohne Schlaf ist für niemanden gesund. Katharina Stingelin, Schlafexpertin der Klinik für Schlafmedizin, Zurzach Care, kann da jedoch beruhigen. Störend sind laut Stingelin nicht die hellen und farbigen Lichter an sich, sondern: «Für den Schlaf beeinflussend können die blinkenden Lichter sein. Das Gehirn kann sich schlecht an das Licht gewöhnen, da es abwechselnd hell und dunkel ist.» Damit das passiert, muss man jedoch einen äusserst oberflächlichen Schlaf haben.

Die Lichter selbst sind also meist nicht der Grund für fehlenden Schlaf in der Weihnachtszeit. Es liegt vielmehr an den psychischen Einflüssen: «Manche Personen sind von der Beleuchtung so genervt, dass sie vor lauter Stress nicht mehr schlafen können», so Stingelin. Der Weg zum Nachbarn ist da wohl der leichteste, um den Störfaktor Weihnachtsbeleuchtung zu beheben: «Man sollte einfach das Gespräch suchen und die Eigeninitiative ergreifen.»

Falls man jedoch gerade in der Adventszeit keinen Streit mit Nachbarn anzetteln möchte, gibt es noch weitere Möglichkeiten, um an einen ruhigen Schlaf zu kommen. Laut Stingelin reicht es bereits aus, eine Schlafmaske anzuziehen, den Vorhang zu schliessen oder die Läden runterzuziehen.

(Mbr)

veröffentlicht: 10. Dezember 2021 18:03
aktualisiert: 10. Dezember 2021 18:03
Quelle: ArgoviaToday

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