Illegale Lieferung

Verbotene Laserpointer werden vermehrt am Zoll beschlagnahmt

· Online seit 03.10.2022, 19:39 Uhr
Piloten oder Lokomotivführer mit einem Laserpointer zu blenden, ist gefährlich. Trotzdem wurden auch schon im Aargau mehrere Personen deswegen verurteilt. In letzter Zeit häufen sich zudem die Importe von solchen Lasergeräten. Der Zoll versucht diese allerdings abzufangen.
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Regelmässig werden beim Zoll in Zürich Laserpointer gefunden. Die Kontrolle wurde aber nach der Pandemie aufwändiger. «Jetzt ist Shanghai wieder geöffnet. Dort ist ein grosser Hafen mit grossen Verteilzentren. Nun werden wir wieder geflutet», erzählt Tanja Brunner, Leiterin Zoll Zürich, gegenüber Tele M1.

Alle vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht zugelassenen Laserpointer leitet der Zoll dem BAG zur weiteren Beurteilung weiter. Wenn dieses den Laserpointer ebenfalls als illegal einstuft, gibt es für die betroffene Person Post. «Dann wird das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eröffnet», erklärt Brunner weiter.

Im Aargau wurden allein im Juni drei Personen verurteilt, weil sie illegal Laserpointer importiert haben. Das Problem dabei ist jedoch, dass die Empfängerinnen und Empfänger vielfach gar nicht wissen, dass sie ein verbotenes Objekt bestellt haben.

Im Video oben erfährst du, welche Stationen ein Paket durchlaufen muss, um zu überprüfen, ob sich illegale Gegenstände darin befinden.

(red.)

veröffentlicht: 3. Oktober 2022 19:39
aktualisiert: 3. Oktober 2022 19:39
Quelle: ArgoviaToday

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