Aargau/Solothurn

Vergewaltiger muss trotz Schuldspruch nicht in Verwahrung

Solothurn

Vergewaltiger muss trotz Schuldspruch nicht in Verwahrung

30.12.2021, 22:17 Uhr
· Online seit 30.12.2021, 22:09 Uhr
Ein mehrfacher Vergewaltiger gewinnt vor dem Obergericht, obwohl in die Richter schuldig gesprochen haben. Vier Jahre und zehn Monate muss er hinter Gitter – danach ist der 64-Jährige wieder frei. Dies, weil er laut einem Gutachten nicht therapierbar ist.

Quelle: TeleM1

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Für die Solothurner SVP-Kantonsrätin Stephanie Ritschard unverständlich: «Ich bekomme ein Schleudertrauma vor lauter Kopfschütteln», sagt sie gegenüber Tele M1. Sie sieht Ähnlichkeiten zum Fall William W. und kann deshalb nicht verstehen, weshalb das Gericht den Mann nicht verwahren will.

Auch die Solothurner SP-Nationalrätin Franziska Roth ist empört: «Die Staatsanwaltschaft muss nachvollziehbar erklären können, weshalb sie das Urteil nicht selber weitergezogen hat. So ein potenziell gefährlicher Mann gehört nicht auf freien Fuss. Jede Instanz muss alles daran setzen, dass dieser Fall vor dem Bundesgericht landet und der Mann verwahrt wird», so Roth.

Mehr über den Fall erfährst du oben im Video von Tele M1.

(red.)

veröffentlicht: 30. Dezember 2021 22:09
aktualisiert: 30. Dezember 2021 22:17
Quelle: ArgoviaToday

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