Aargau/Solothurn

Vergewaltigungsfall: Aargauer Obergericht spricht Ehemann frei – Bundesgericht hebt Urteil auf

Vergewaltigungs-Fall

Aargauer Obergericht spricht Ehemann frei – Bundesgericht hebt Urteil auf

· Online seit 08.10.2021, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat ein Urteil des Obergerichts Aargau aufgehoben, in dem ein Mann vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung seiner Ehefrau freigesprochen wurde. Das kantonale Gericht hat die Beweise unzureichend gewürdigt und muss nun über die Bücher.
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Das aus dem Iran stammende Ehepaar lebte zusammen mit seinen Kindern in einer Asylunterkunft. Dem Mann wird vorgeworfen, seine Frau vom Dezember 2015 bis im Sommer 2016 immer wieder zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Dies soll bereits zuvor im Iran vorgekommen sein, wo das Paar 2002 geheiratet hatte.

Der Mann soll die Frau zudem einmal mit einem Messer bedroht haben. Er soll sie beschimpft, mit dem Tod gedroht und im Umfeld erzählt haben, dass sie fremd gehe. Bekannte wandten sich daraufhin von der Frau ab und sie wurde isoliert. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Glaubhafte Aussagen

Obwohl das Aargauer Obergericht weitgehend von der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Frau ausging, sprach es den Ehemann von den Sexualdelikten frei und verurteilte ihn lediglich wegen den Drohungen, den mehrfachen Tätlichkeiten und Beschimpfungen und Pornografie.

Es sprach eine bedingte Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu 10 Franken aus. Ausserdem sollte der Mann wegen der ausgestandenen Untersuchungshaft und dem vorzeitigen Strafvollzug eine Genugtuung von rund 63'000 Franken erhalten.

Dieses Urteil hat das Bundesgericht aufgehoben. Das Obergericht hat nicht nur die Beweise unzureichend gewürdigt. Es hat unter anderem festgestellt, dass die Frau ihrem Mann gegenüber nicht ausreichend klar gemacht habe, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wolle.

Dazu hat das Bundesgericht genau aufgeführt, dass von einem Opfer nicht erwartet werde, dass es sich auf einen Kampf einlässt. Die Rechtsprechung fordere eine manifeste Willensbekundung, dass es mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden sei.

Die Frau hatte sich zunehmend gegen ihren Mann zur Wehr gesetzt, nachdem sie im Integrationskurs erfahren hatte, dass Männer in der Schweiz ihre Frauen nicht schlagen und nicht zum Sex zwingen dürfen. Mit dem vorliegenden Urteil wurde ihre Beschwerde gutgeheissen. Jene des Mannes hat das Bundesgericht abgewiesen.

veröffentlicht: 8. Oktober 2021 12:00
aktualisiert: 8. Oktober 2021 12:00
Quelle: sda

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