Quelle: TeleM1
Er wollte in Rheinfelden die Grenze passieren, wurde von den Grenzwächtern aber aufgehalten. Grund dafür: Seine Autobahnvignette. Diese war nämlich nicht direkt an der Windschutzscheibe angebracht, sondern klebte auf einer zusätzlichen Folie.
Dies ist allerdings verboten. Weshalb, erklärt Martin Leiser, Anwalt für Verkehrsrecht, gegenüber Tele M1: «Wenn man die Autobahnvignette zuerst noch irgendwo anders hinklebt, also beispielsweise auf eine Klarsichtfolie, verliert diese ihren Wert.» Wenn man die Vignette mit einer Folie dazwischen anbringe, gelte sie gemäss Bundesgericht als Fälschung, so Leiser.
Diese Fälschung kostete den 52-jährigen Deutschen insgesamt 1600 Franken. Diese Busse wollte er allerdings nicht akzeptieren. Vor Gericht sagte er aus, dass er seine Windschutzscheibe habe reparieren lassen und der Automechaniker die Vignette dabei auf die neue Scheibe transferiert habe. Belege dafür gab es keine – trotzdem glaubte ihm das Gericht und sprach ihn frei.
(red.)