Teurer Fehler

Vignette falsch aufgeklebt: Deutscher muss sich vor Gericht verantworten

22.04.2022, 21:17 Uhr
· Online seit 22.04.2022, 20:43 Uhr
Wer in der Schweiz die Autobahnvignette zu spät oder gar nicht an seinem Auto anbringt, der muss mit einer hohen Busse rechnen. Dass es aber auch wegen falschem Aufkleben teuer werden kann, musste ein Deutscher Autofahrer auf die unangenehme Tour lernen.

Quelle: TeleM1

Anzeige

Er wollte in Rheinfelden die Grenze passieren, wurde von den Grenzwächtern aber aufgehalten. Grund dafür: Seine Autobahnvignette. Diese war nämlich nicht direkt an der Windschutzscheibe angebracht, sondern klebte auf einer zusätzlichen Folie.

Dies ist allerdings verboten. Weshalb, erklärt Martin Leiser, Anwalt für Verkehrsrecht, gegenüber Tele M1: «Wenn man die Autobahnvignette zuerst noch irgendwo anders hinklebt, also beispielsweise auf eine Klarsichtfolie, verliert diese ihren Wert.» Wenn man die Vignette mit einer Folie dazwischen anbringe, gelte sie gemäss Bundesgericht als Fälschung, so Leiser.

Diese Fälschung kostete den 52-jährigen Deutschen insgesamt 1600 Franken. Diese Busse wollte er allerdings nicht akzeptieren. Vor Gericht sagte er aus, dass er seine Windschutzscheibe habe reparieren lassen und der Automechaniker die Vignette dabei auf die neue Scheibe transferiert habe. Belege dafür gab es keine – trotzdem glaubte ihm das Gericht und sprach ihn frei.

(red.)

veröffentlicht: 22. April 2022 20:43
aktualisiert: 22. April 2022 21:17
Quelle: ArgoviaToday / TeleM1

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch