Bis wann bleibt der Baum stehen?
Traditionell wird der Christbaum am Dreikönigstag, dem 6. Januar, abgeräumt. In katholischen Haushalten bleibt der Baum manchmal bis am 2. Februar, zur Maria Lichtmess, stehen. Gewisse Leute beseitigen den Baum aber auch direkt nach den Feiertagen oder auf Ende des Jahres. Es gibt hier wohl kein richtig oder falsch. Wer das Bäumchen länger stehen lässt, riskiert aber, seine Stube zum Nadelhaufen verkommen zu lassen.
Wie bekomme ich den Baum ohne Nadeln aus der Wohnung?
Damit das eben nicht passiert, kann man Vorkehrungen treffen. Ganz einfach: Den Baum in ein Bettlaken oder ein grosses Tuch wickeln, bevor er abtransportiert wird.
Was muss beim Abräumen beachtet werden?
Der Baum sollte komplett von Dekoration befreit sein, damit er richtig entsorgt oder recycelt werden kann.
Wo kann ich den Christbaum entsorgen?
Im Kanton Aargau können die Weihnachtsbäume der Grüngutabfuhr mitgegeben, an der Gemeindesammelstelle abgegeben oder über die Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Viele Gemeinden und Städte bieten eine kostenlose Entsorgung der Bäume an, so beispielsweise auch die Städte Baden, Brugg und Zofingen. Der Abfallkalender der Gemeinde informiert über die Art der Entsorgung, Entsorgungstermine, Entsorgungsstellen und über allfällige Spezialsammlungen.
Von Gartenbesitzern kann der abgeschmückte Weihnachtsbaum alternativ zu den oben aufgezeigten Entsorgungsmöglichkeiten gehäckselt dem Komposthaufen beigefügt werden. Der Baum muss vor der Entsorgung komplett abgeschmückt sein. Nur so kann verhindert werden, dass Schadstoffe in die Umwelt gelangen.
Was für Alternativen gibt es?
Die Äste der Christbäume eignen sich perfekt als Abdeckung auf dem Gartenbeet. Ist das Baumholz sehr trocken, kann es auch als Feuerholz verwendet werden. Im Freien ist das Verbrennen der Bäume jedoch verboten. Eine weitere Möglichkeit ist es, den Baum an Tiere zu verfüttern. Aber natürlich wichtig: Dazu muss der Baum komplett von Schmuck befreit sein.
(red.)