575 Selbstanzeigen

Wegen Steuerhinterziehung: Kanton Aargau nimmt 15 Millionen Franken ein

· Online seit 11.01.2022, 09:28 Uhr
Im Jahr 2021 gingen beim Kantonalen Steueramt 575 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ein. Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden Vermögen im Wert von 231 Millionen Franken. Daraus resultierten für den Kanton und die Gemeinden zusätzliche Steuereinnahmen von 15 Millionen Franken.
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Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Das bedeutet, dass alle Steuerpflichtigen einmal in ihrem Leben eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung machen dürfen. Die steuerpflichtige Person muss dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch kommt es zu keinen Bussen.

Im Jahr 2021 wurden beim Steueramt des Kantons Aargau 575 Selbstanzeigen erstattet, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt. Diese Zahl liegt leicht über dem Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre, aber auch deutlich unter den Rekordzahlen der Jahre 2017 und 2018, in welchen beim Kantonalen Steueramt mehr als 1'000 Selbstanzeigen registriert wurden.

Kanton nimmt 15 Millionen Franken zusätzlich ein

Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden vor allem in- und ausländische Bankguthaben und Wertschriftendepots sowie zahlreiche ausländische Liegenschaften. Der Gesamtwert des im Jahr 2021 zur Nachbesteuerung angemeldeten Vermögens beläuft sich auf 231 Millionen Franken und liegt damit deutlich unter dem Rekordwert von 287 Millionen Franken des Jahres 2018. Die im vergangenen Jahr erledigten Selbstanzeigen brachten dem Kanton und den Gemeinden dennoch gesamthaft rund 15 Millionen Franken und dem Bund rund 3,8 Millionen Franken an zusätzlichen Steuereinnahmen ein.

Die grösste Selbstanzeige betraf im Jahr 2021 ein bislang der Besteuerung vorenthaltenes Gesamtvermögen von 19 Millionen Franken, woraus Nachsteuern und Verzugszinsen von 2,3 Millionen Franken resultierten. Der Grossteil der Selbstanzeigen betrifft jedoch Vermögenswerte von 200'000 Franken und weniger.

Anzahl der Selbstanzeigen wird weiter abnehmen

Der Rückgang der Anzahl der Selbstanzeigen seit den Höchstwerten in den Steuerjahren 2017 und 2018 ist darauf zurückzuführen, dass Selbstanzeigen im Zusammenhang mit bislang der Besteuerung vorenthaltenen Bankkonten und Wertschriftendepots in über 80 ausländischen Staaten (darunter insbesondere die EU sowie Liechtenstein) nicht mehr straffrei möglich sind. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Zahl der Selbstanzeigen auch im laufenden Jahr weiter abnehmen wird.

(red.)

veröffentlicht: 11. Januar 2022 09:28
aktualisiert: 11. Januar 2022 09:28
Quelle: ArgoviaToday

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