Wer kommt für die Behandlung auf, wenn eine Touristin stirbt?
Vor vier Jahren musste eine 80-jährige Kosovarin nach einem Schlaganfall ins Spital eingeliefert werden, als sie ihre Tochter zu Weihnachten in Villmergen besuchte. Acht Tage später starb sie an den Folgen. Zurück blieb neben der Trauer auch eine Spitalrechnung von 34'000 Franken. Wer für diese Summe aufkommen muss, hat nun – nach einem vierjährigen Rechtsstreit – das Bundesgericht entschieden, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Sowohl das Spital als auch die Tochter wollten, dass das Villmerger Sozialamt für die Summe aufkommen soll – jedoch ohne Erfolg. Für Notlage-Hilfe muss die betroffene Person noch leben. da die Tochter allerdings nie angab, in einer Notlage zu sein, habe sie demnach kein Recht auf Sozialleistungen, wie das Bundesgericht entschied. Auch habe das Spital keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten, da es sich bei der Einreichung nicht an die notwendigen Fristen gehalten hat. Damit wie das Bundesgericht die Beschwerde der Tochter als auch des Spitals an.
(red.)