In den letzten 21 Jahren ist der Kanton Aargau um über 30 Gemeinden ärmer geworden. Der Grund dafür: Zwei oder mehrere Gemeinden wollen fusionieren. Dies kann auf unterschiedliche Arten passieren. Zum einen gibt es die Kombinationsfusion, bei der sich zwei Gemeinden gänzlich zu einer neuen Gemeinde mit neuem Recht zusammenschliessen. Zum anderen gibt es die Absorptionsfusion, bei der eine Gemeinde in die andere aufgenommen wird. Das Recht der übernehmenden Gemeinde bleibt dabei komplett bestehen.
Gemäss des Aargauer Departements Volkswirtschaft und Inneres kann der Projektablauf einer Gemeindefusion wie folgt aussehen: Üblicherweise wird ein Fusionsprojekt entweder von den Gemeinderäten der tangierenden Gemeinden oder durch eine Initiative der Bevölkerung angestossen. Nach den Vorabklärungen wird der Antrag auf ein Verhandlungsmandat und zur Bewilligung eines Projektkredits gestellt.
So fern dieser angenommen wird, beginnt dann die Durchführung des Hauptprojektes. Dieses ist dann vollendet, wenn die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat dem Fusionsprojekt zustimmen und den Zusammenschlussvertrag genehmigen. Anerkennende Beschlüsse unterliegen der Urnenabstimmung. Der Zusammenschluss braucht zusätzlich die Beschlussfassung durch den Grossen Rat. Der ganze Prozess kann sich daher über Jahre hinziehen.
Das können Gründe für Fusionen sein
«Die Gründe für eine Fusion sind recht unterschiedlich», sagt Martin Süess, Leiter der Gemeindeabteilung im Kanton Aargau, gegenüber ArgoviaToday. Neben finanziellen Gründen spiele auch der personelle Bereich eine Rolle. Zum Teil sehen Gemeinden gemeinsam bessere Entwicklungsperspektiven als alleine. Gerade in kleinen Gemeinden, welche nicht für jeden Kompetenzbereich über eine Fachperson verfügen, können durch einen Zusammenschluss diese Bereiche besser abdecken und damit eine gewisse Professionalisierung erreichen.
Gemeindezusammenschlüsse werden auch direkt finanziell vom Kanton unterstützt mit einer Zusammenschlusspauschale und – je nach Finanzlage der fusionierenden Gemeinden – mit einem Zusammenschlussbeitrag. «Dennoch liegt die Sinnhaftigkeitsbeurteilung nicht beim Kanton», sagt Süess und fügt an «Das ist eine Sache, welche die Gemeinden selber beurteilen müssen. Sie entscheiden, ob ein Zusammenschluss sinnvoll ist oder nicht».
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Identifikation mit der Gemeinde
Die eigene Gemeinde gibt vielen ein Gefühl der Zugehörigkeit. Daher ist auch die Identifikationsfrage ein wichtiger Faktor, der beim Zusammenschluss beachtet werden muss. Da gemeinsame soziokulturelle Anknüpfungspunkte ein wichtiger Teil einer Gemeinde sind, können diese auch positiv bei einem Fusionsprozess beitragen.
In einigen Bereichen kann es schon eine Zusammenarbeit geben – wie Schule, Feuerwehr oder die Gemeindekanzlei. Diese haben das Potenzial, bereits vorhandene Synergien zu verbessern und somit die Chancen eines Fusionsprojektes deutlich zu erhöhen.
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