Quelle: TeleM1
Das Bundesgericht hat das Vorhaben mit Blick auf den Schutz des Wanderfalken um zwei Anlagen redimensioniert. Damit wird eine Distanz von rund 1000 Metern zu einem bestehenden Brutplatz eingehalten. Diese Entfernung wird von der Vogelwarte Sempach in einem Gutachten empfohlen.
Die öffentliche Beratung des Bundesgerichts hat gezeigt, wie schwierig die verschiedenen Interessen von Vogel- beziehungsweise Tierschutz, Landschaftsschutz, Biodiversität und alternativer Energiegewinnung miteinander in Einklang zu bringen sind. So war denn auch die Urteilsabstimmung knapp: Mit 3 zu 2 Stimmen urteilte das Bundesgericht, dass nur vier der sechs Anlagen gebaut werden dürfen. Gegen das Projekt waren mehrere Beschwerden eingegangen. Das Gericht liess aber nur die der
Ausgearbeitet wurde die Planungsvorlage von den städtischen Werken Grenchen. Diese können nun die Baubewilligungen ausarbeiten. Das Vorhaben sah sechs Windturbinen vor, die jährlich 30 Gigawattstunden Strom produzieren sollen. Der Windpark auf dem Hausberg von Grenchen sollte zwei Drittel der Haushalte der Stadt mit Strom versorgen.
(sda/red.)