Zofingen

Mann bedroht mit Klappmesser Polizei, Vorgesetzte und Eltern – Freispruch

08.03.2023, 06:47 Uhr
· Online seit 08.03.2023, 05:56 Uhr
Ein 34-Jähriger soll seinen Vorgesetzten, seine Eltern sowie mehrere Polizisten der Regionalpolizei Zofingen bedroht haben. In einer Bar kam es dann zur Verhaftung, bei der mit einem Klappmesser bewaffnet war. Kürzlich musste er sich vor dem Bezirksgericht verantworten.
Anzeige

Weil ein 34-Jähriger zum wiederholten Male gegen das Waffengesetz verstossen, zudem Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie der versuchten und vollendeten Nötigung angedroht hatte, musste sich der Mann am vergangenen Montag vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten. Er soll neben dem Direktor des Unternehmens, in welchem der Angeklagte arbeitet, auch mehrere Polizisten mit einem Klappmesser bedroht haben. Bei dem Angeklagten handelt es sich um den Sohn der Unternehmensinhaber. Weiter soll er selbst Aktionär des Unternehmens sein. Der Angeklagte erschien nicht an seinem Prozess, lediglich zwei Polizisten der Regionalpolizei Zofingen machten ihre Zeugenaussage.

Er drohte dem Direktor und Eltern, ihre Kehle durchzuschneiden

Zu den ersten Unstimmigkeiten im Unternehmen, welches den Sitz in Zofingen hat, kam es bereits Ende Januar 2017. So forderte der Beschuldigte von seinen Eltern, dass sie den Direktor entlassen sollen. Falls dies nicht passiere, drohe er dem Direktor sowie den eigenen Eltern ihre Kehle aufzuschneiden. Zu diesem Zweck würde der 34-Jährige auch die passenden Waffen besitzen. Sowohl die Eltern als auch der Direktor befürchteten, dass der Angeklagte dieser Drohung nachgehe. Jedoch sahen sie von einer Entlassung des Direktors ab, wie es in der Anklageschrift heisst.

Kurze Zeit darauf begab sich der Angeklagte ins Büro des Direktors. In einem Gespräch unterstellte der Angeklagte ihm, Schmiergelder anzunehmen. Auch bezeichnete er den Direktor als «Schmarotzer» und «Krebsgeschwür», wie es weiter heisst. Als der Direktor das Büro verlassen wollte, stellte sich der Angeklagte ihm in den Weg. Daraufhin machte der 34-Jährige gegenüber dem Direktor Drohgebärden, als wollte er ihm Schläge erteilen. Dieser war daraufhin so eingeschüchtert, dass er lediglich im Büro erschien, wenn der Angeklagte nicht vor Ort war. Dies schränkte seine Handlungsfreiheiten stark ein. Gemäss Handelsregister soll der Direktor seit Ende 2018 nicht mehr im Unternehmen tätig sein.

«Von weissem Mammut verfolgt worden»

Ein weiteres Mal auffällig wurde der Angeklagte im März 2018. Kurz vor acht Uhr wurde eine Patrouille der Regionalpolizei zu einem Einsatz in eine Bar in Zofingen gerufen. Ein Gast verhielt sich auffällig. Vor Gericht sagte einer der beiden Polizisten aus, welcher an der Patrouille war, dass es sich bei dem Gast um den Beschuldigten handelte. Er soll sich renitent verhalten und dabei diverse Gäste belästigt haben. Nachdem sie den 34-Jährigen aufgefordert hatten, seinen Ausweis vorzuweisen, zückte er ein Messer und klappte die Klinge aus. «Ich konnte nicht einschätzen, was er mit dem Messer machen wollte. Dadurch fühlte ich mich durch ihn bedroht. Erst nach mehrfacher Aufforderung legte er das Messer auf den Tresen», so einer der beiden Polizisten gegenüber dem Richter.

Anschliessend forderten die beiden den Beschuldigten auf, sie auf den Polizeiposten zu begleiten. «Er weigerte sich und wurde aggressiver. Dabei schlug er wild um sich und wehrte sich mit Händen und Füssen gegen die Festnahme», so der Polizist. Der Angeklagte musste schliesslich zu Boden geführt werden. Während der Festnahme erlitten beide Polizisten Verletzungen, diese stammen vom Angeklagten. Erst durch die Unterstützung einer weiteren Patrouille der Kantonspolizei Aargau gelang es den Beamten, den Mann am Boden zu fixieren.

Auf dem Polizeiposten gab der Angeklagte an, dass er von einem «weissen Mammut verfolgt werden würde». Weiter äusserte er, dass er mehrere legal erworbene Waffen zu Hause besass. Die Polizei stellte solche Waffen nach einer Wohnungsdurchsuchung sicher. Darunter waren neben diversen Waffen, Zubehör sowie Munition, welche deformiert wurde. Diese könnte laut Anklageschrift «zersplittert oder sich aufpilzen», was im Falle ihres Einsatzes zu verheerenden Verletzungen führen könnte. Auch war der Beschuldigte im Besitz eines Lasergerätes, für das er keine Bewilligung aufweisen konnte.

Freispruch für den Angeklagten

Das Bezirksgericht Zofingen jedoch ist zu dem Schluss gekommen, dass sich der Beschuldigte während der mehrfachen und versuchter Nötigung, der Gewalt und Drohung gegen die beiden Regionalpolizisten sich in einem schuldunfähigen Zustand befand. Darüber hinaus befand er sich in ebensolchem Zustand, als er gegen das Waffengesetz verstossen hatte. Eine ambulante Massnahme, welche die Staatsanwaltschaft anordnen wollte, muss er nicht antreten. Der Beschuldigte wurde vom Gericht in allen Anklagepunkte freigesprochen. Er könne nicht bestraft werden, da sich in einem schuldunfähigen Zustand befunden habe, urteilt das Bezirksgericht Zofingen. Die Verfahrenskosten muss der Beschuldigte lediglich zur Hälfte tragen, den Rest übernimmt der Staat. Weiter wird der Beschuldigte für seine zwei Tage Untersuchungshaft mit insgesamt 400 Franken entschädigt. Dieser kann sein Urteil innert 30 Tagen noch anfechten.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 8. März 2023 05:56
aktualisiert: 8. März 2023 06:47
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch