Ein 19-jähriger Mann aus dem Kanton Luzern war im April 2024 mit Chevrolet Camaro in der Aargauer Gemeinde Murgenthal in Richtung Vordemwald unterwegs. Auf einem geraden Streckenabschnitt wollte der Mann mit seinem amerikanischen Muscle-Car einen Töff-Fahrer überholen. Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft scherte der 19-Jährige links auf die Gegenfahrbahn aus und überfuhr dabei auch die Sicherheitslinie.
Während des Überholmanövers kam ihm auf seiner Fahrbahn ein Auto entgegen. Dieses konnte noch rechtzeitig abbremsen und somit eine Frontalkollision verhindern. Durch sein Fahrverhalten hat der Luzerner eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer geschaffen. Weil der 19-Jährige bereits ein Jahr zuvor von der Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt wurde, fällt die Strafe diesmal härter aus.
Der Luzerner wird wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Überholen links der Sicherheitslinie mit Behinderung des Gegenverkehrs zu einer unbedingten Geldstrafe von 3300 Franken verurteilt. Zahlt er diese nicht, muss er ins Gefängnis. Dazu kommen Kosten in Höhe von 800 Franken. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.