Die 27-jährige medizinische Masseurin war als Pflegerin für die 91-Jährige zuständig und besuchte sie deshalb in ihrer Wohnung in Oftringen. Bei einem ihrer Besuche in der Wohnung der Seniorin im März 2024 nahm sie jedoch aus dem Portemonnaie der Pflegebedürftigen 60 Franken. Zwei Wochen später hatte sie erneut einen Termin bei der Frau. Auch dieses Mal bediente sie sich am Geldbeutel und klaute gleich 160 Franken.
Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft handelte die Solothurnerin dabei bewusst und gewollt. Sie habe die Absicht gehabt, sich auf Kosten der pflegebedürftigen Seniorin unrechtmässig zu bereichern.
Diebin sass 2 Tage in U-Haft
Doch der Diebstahl ist aufgeflogen, die 27-Jährige kam zwei Tage in Untersuchungshaft. Nun wurde sie verurteilt und erhält eine saftige Rechnung. Ihr wurde wegen des mehrfachen geringfügigen Vermögensdelikts eine Busse von 800 Franken aufgebrummt, sollte sie diese nicht bezahlen, muss sie stattdessen ins Gefängnis. Da sie bereits zwei Tage in U-Haft gesessen hat, wird die Busse aber auf 600 Franken (oder ersatzweise 6 Tage Freiheitsstrafe) reduziert.
Pflegerin muss Geld inklusive Zinsen zurückzahlen
Das ist aber noch nicht die ganze Rechnung. Denn zusätzlich muss die junge Solothurnerin noch die Gebühren und Kosten von 664 Franken übernehmen. Ausserdem muss sie der Seniorin die 220 Franken zurückzahlen, inklusive Zinsen seit dem letzten Diebstahl im März. Insgesamt beläuft sich die Rechnung also auf über 1484 Franken.
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