Eigentlich eine nette Geste: Du erwartest ein Paket, kannst aber verständlicherweise nicht rund um die Uhr zu Hause auf die Post warten. Entweder, weil du arbeiten musst, die Kinder zur Schule müssen, die Eltern besucht oder du dich in den Ferien befindest. Daher ist es immer wieder von Vorteil, wenn die lieben Nachbarn netterweise ein Paket entgegennehmen und ihm Obdach bis zur Heimkehr gewähren. Doch leider ist das nicht immer der Fall.
Eine heute 34-jährige Frau aus der Region Zofingen hat im November 2023 ein Paket von der Post angenommen, welches nicht an sie adressiert war, sondern an einen Nachbarn. In dem Päckchen befand sich ein iPhone 14 Pro Max im Wert von 1099 Franken. Statt das Smartphone an ihren Nachbarn auszuhändigen, behielt sie es für sich und nutzte es mehrere Monate selbst, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst. Dazu beschädigte sie das Telefon und zerkratzte es. Erst Ende April konnte die Polizei das iPhone bei der 34-Jährigen sicherstellen.
Nun wurde die Frau wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 1800 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu muss sie eine Busse in der Höhe von 400 Franken und Gebühren von insgesamt 1200 Franken bezahlen. Allfällige Zivilforderungen werden auf dem Zivilweg verhandelt.