Uerkheim

Strasse bleibt für Schulkinder gefährlich: Kanton verbietet Fussgängerstreifen

· Online seit 03.03.2022, 12:16 Uhr
Die Bushaltestelle Post an der Kantonsstrasse in Uerkheim liegt unweit von Schule und Kindergarten und mitten im Einfamilienhausquartier. Einen Fussgängerstreifen sucht man hier allerdings vergebens. Der Kanton lehnte nun ein Gesuch der Gemeinde ab.
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Uerkheim ist eine langgezogene Gemeinde mit vielen kleinen Weilern und Hofschaften. Da die Distanzen oft lang sind, nehmen viele Primarschülerinnen und Primarschüler, Kindergärtlerinnen und Kindergärtler das Postauto ins Schulhaus und den Kindergarten im Ortszentrum. Bei der Bushaltestelle Post lauert für sie aber eine Gefahr: Denn einen Fussgängerstreifen gibt es nicht. Die Kinder müssen die offene Strasse überqueren, um auf die andere Strassenseite zu gelangen, wo Schulhaus und Kindergarten stehen.

Die meisten steigen daher eine Haltestelle weiter aus, bei der Schweizermatten. Doch auch wer die Oberstufe in Zofingen besucht und in den Quartieren rund um die Haltestelle Post wohnt, muss sich beim Überqueren der Strasse regelmässig der Gefahr aussetzen.

Eltern fordern einen Fussgängerstreifen

Das macht vielen Eltern Angst. Einige von ihnen fordern nun, dass im Zuge des sowieso geplanten Ausbaus der Bushaltestelle gemäss den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes auch ein Fussgängerstreifen geprüft wird. Dies schreibt die Gemeinde in ihrem aktuellen Mitteilungsblatt. Der Gemeinderat habe daraufhin bei den kantonalen Stellen einen Antrag eingereicht.

In der Folge verlangte der Kanton, dass im gewünschten Bereich eine Fussgängerzählung über mehrere Monate durchgeführt wird. Dies, um festzustellen, ob ein Fussgängerstreifen überhaupt realisierbar ist. Die Resultate der Zählung übermittelte der Gemeinderat im Januar der Abteilung Tiefbau des Kantons, welche sich nun zu Wort meldete.

Voraussetzungen laut Kanton nicht gegeben

Die Voraussetzungen für das Markieren eines Fussgängerstreifens mit dem damit verbundenen Vortrittsrecht zu Gunsten des Fussverkehrs seien nicht gegeben. «Laut Schweizer Norm (SN) 40241 – sie ist in der gesamten Schweiz verbindlich – reichen die ermittelten Fussgängerfrequenzen für das Markieren eines Fussgängerstreifens nicht aus», heisst es im Schreiben laut Gemeinderat. So müssten etwa in den fünf meistgegangenen Stunden mindestens 100 Strassenquerungen stattfinden. Anderenfalls sei ein regelmässiger Querungsbedarf nicht nachgewiesen.

Dass es sich vor allem auch um Kinder handelt, die die Strasse an dieser Stelle überqueren müssen, spielt scheinbar keine Rolle. «Schulklassen und Wandergruppen treten nur sporadisch und nicht regelmässig auf. Sie queren die Strasse unter Führung einer Aufsichtsperson, welche den Verkehr regelt, und zählen für den Nachweis einer regelmässigen Strassenquerungsstelle nicht.»

Gemeindeammann kann Entscheid nicht nachvollziehen

Gemeindeammann Herbert Räbmatter kann die strikte Haltung des Kantons nicht verstehen. «Für uns ist es ein bisschen irritierend», sagt er auf Anfrage. «Ich persönlich finde es schade, dass man für die Sicherheit der Kleinsten so stark kämpfen muss und dann doch verliert.» Der Transportunternehmer kennt die Tempo-50-Strecke nur zu gut. «Man ist geneigt, dort aus Richtung Bottenwil kommend etwas zu schnell zu fahren.» Umso wichtiger wäre es ihm, dass ein Fussgängerstreifen und auch ein Schild, das auf diesen hinweist, erstellt werden.

Der Gemeinde sind jedoch die Hände gebunden. «Über die Kantonsstrassen hat der Kanton die Hoheit», hält er fest. «Von daher bleibt uns vorläufig nichts anderes übrig, als den Entscheid zu akzeptieren.» Er hoffe inständig, dass nicht erst ein Unfall passieren müsse, bis der Kanton einem Fussgängerstreifen doch noch zustimmt.

veröffentlicht: 3. März 2022 12:16
aktualisiert: 3. März 2022 12:16
Quelle: Aargauer Zeitung / Pascal Bruhin

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