«Für meinen Verteidiger und mich ist nach wie vor klar, dass ich unschuldig bin»: Das sagte Naveen Hofstetter, Präsident der SVP Rothrist und bis vor zehn Tagen noch Mitglied kantonalen Parteileitung, nachdem ihn das Bezirksgericht Zofingen wegen Rassendiskriminierung verurteilt hatte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hofstetter mit mehreren Facebook-Posts, die sich um die sexuelle Belästigung kleiner Mädchen durch afrikanische Flüchtlinge drehten, diesen Straftatbestand erfüllt.
Der SVP-Politiker kündigte schon zwei Tage nach dem Prozess gegenüber dem Zofinger Tagblatt an, er werde wohl in Berufung gehen. Das Gericht hatte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 220 Franken, total also 15'400 Franken, verurteilt. Die Argumente seines Verteidigers, die Aussagen seien in einer politischen Diskussion gefallen, der SVP-Mann habe niemanden beleidigen wollen und seine Wortwahl sei zwar unschön, aber nicht strafbar, überzeugten das Gericht nicht.
Hofstetter hat offiziell Berufung gegen das Urteil eingereicht
Doch nun wird sich wohl auch das Obergericht noch mit dem Fall befassen müssen, wie eine Nachfrage der AZ zeigt. Die Medienbeauftragte des Bezirksgerichts Zofingen sagt, Hofstetter habe offiziell Berufung gegen den erstinstanzlichen Schuldspruch angemeldet.
Das Gericht wird nun ein begründetes Urteil ausstellen, danach kann der SVP-Politiker eine Berufungserklärung einreichen und darlegen, welche Punkte des Urteils er anficht.
Rücktritt aus der Geschäftsleitung
Nach der Verurteilung hatte Naveen Hofstetter den Rücktritt aus der Geschäftsleitung der SVP Aargau erklärt. «Um einerseits mich selbst zu schützen und andererseits der Partei keinen Schaden zuzufügen», wie er sagte.
Dies führte zu Verwirrung, hatte doch Präsident Andreas Glarner gesagt, die Mitgliedschaft von Hofstetter im Führungsgremium sei vorerst nur sistiert. Zuvor hatte Glarner gesagt, erst bei einem rechtskräftigen Schuldspruch wäre der Rothrister in der Geschäftsleitung nicht mehr tragbar.
(Aargauer Zeitung/Fabian Hägler)