Zwei gebrochene Finger, geprellte Rippen und eine bleibende psychische Belastung – das sind die Spuren des Überfalls auf ein Rentnerpaar in Safenwil vor drei Jahren. Am Montag standen die drei Täter erneut vor Gericht. Dies, weil sie das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen weitergezogen hatten. Sie akzeptierten die mehrjährige Gefängnisstrafe nicht, weshalb sich das Aargauer Obergericht am Montag erneut mit dem Fall beschäftigen musste.
Quelle: Tele M1
Obergericht erhöht Strafe
Während die Vorinstanz die Höchststrafe bei einer 5-jährigen Gefängnisstrafe ansetzte, verurteilte das Obergericht die Männer nun zu einer 9-jährigen Freiheitsstrafe. Zudem erhöhte es den ausgesprochenen Landesverweis von zehn auf 15 Jahre.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich nach dem Urteil der Obergerichts zufrieden. Staatsanwalt Peter Heuberger zeigte sich gegenüber Tele M1 zufrieden: «Das Obergericht hat ein Urteil ausgesprochen, das dokumentiert, dass solche Raubüberfälle in der privatesten der Privatsphären, nämlich bei jemandem zu Hause, ein schweres Verbrechen sind.»
Täter entschuldigt sich bei Opfer
Einer der Täter, der sich vor drei Jahren als Pöstler ausgegeben hatte, um in das Haus des Rentnerpaars zu gelangen, gestand vor Obergericht die Tat und entschuldigte sich bei den Opfern. Er sei von einem Arbeitskollegen angefragt worden, beim Raub mitzumachen. Aufgrund seines Geständnisses erhielt er mit etwas über fünf Jahren die mildeste Strafe.
Der verurteilte Täter, der den ganzen Raub geplant hatte, war zudem indirekt mit dem Rentnerpaar verwandt. Beim Raub verwüstete er und seine Komplizen das ganze Haus, weil sie von Geldbeträgen in Millionenhöhe ausgingen. Im Endeffekt erbeutete die Täterschaft aber nur ein wenig Bargeld. Neben den höheren Freiheitsstrafen und Landesverweisen müssen die Männer dem Rentnerpaar nun auch eine Genugtuung und Schadensersatz zahlen.
(ova)