Strafbefehl

Zu kleine Voliere und kranke Vögel: Zwei Aargauer verurteilt

· Online seit 20.12.2022, 08:34 Uhr
Der kantonale Veterinärdienst hat bei Kontrollen von Weiheranlagen mehrere Verstösse gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Nun sind zwei Verantwortliche zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt worden.
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Im April hat der kantonale Veterinärdienst bei zwei Kontrollen von Weiheranlagen mehrere Verstösse gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. In den Anlagen, die von Vereinen betrieben werden, lebten unter anderem Hühner, Wachteln, Ziervögel, Enten, Schildkröten, Fische, Papageien, Wellensittiche und Nymphensittiche.

Die Staatsanwaltschaft listet in den Strafbefehlen gegen den Präsidenten des einen und die Interims-Präsidentin des anderen Vereins detailliert auf, welche Vorschriften des Tierschutzgesetzes verletzt wurden.

So wurden unter anderem kranke Wellensittiche nicht mit den entsprechenden Medikamenten behandelt und Vögel wurden einzeln in Volieren gehalten, obwohl es sich um soziale Tiere handelt, die Kontakt zu Artgenossen brauchen. Zudem waren die Volieren nicht vorschriftsgemäss mit Versteckmöglichkeiten eingerichtet oder schlicht zu klein, und im Hühnerstall fehlten Sitzstangen.

Beschuldigte haben Strafbefehl akzeptiert

Der fehlbare Präsident des einen Vereins ist von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 70 Franken und einer Busse von 1000 Franken verurteilt worden. Ausserdem muss er eine Strafbefehlsgebühr von 800 Franken berappen.

Die Interims-Präsidentin des anderen Vereins kassierte eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Franken und eine Busse von 600 Franken. Auch sie muss zudem eine Strafbefehlsgebühr von 800 Franken und Polizeikosten von 40 Franken bezahlen. Beide Beschuldigten haben den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptiert.

Beim einen Weiher handelt es sich um den Entenweiher am Rande des Menziker Waldgebiets Ischlag. Der Weiher hat dieses Jahr wegen Tierquälerei-Vorwürfen Schlagzeilen gemacht. Das «Wynentaler Blatt» berichtete im März, der Verein sei beim Tierschutz angezeigt worden.

Verein sprach von «Hetzkampagne»

Ende Mai berichtete die «Aargauer Zeitung», dass die drei Amazonenpapageien und – bis auf die Enten – auch alle anderen Vögel des Vereins das Gelände verlassen mussten. Dies hatte der Veterinärdienst verfügt. Der Verein drückte damals in einem inzwischen gelöschten Facebook-Post sein Bedauern darüber aus, dass es so weit kommen musste.

Ein Vereinsmitglied sprach gegenüber der AZ von einer «Hetzkampagne, die mit allen Mitteln versucht, eine Einrichtung, die so seit 1939 besteht, systematisch zu zerstören». Zur konkreten Kritik wollte sich der Verein damals nicht äussern.

Die Papageien und rund zehn Wellen- und Nymphensittiche fanden zumindest vorläufig im Vogelpark Ambigua in Zeihen ein neues Zuhause.

(Aargauer Zeitung/Fabian Hägler)

veröffentlicht: 20. Dezember 2022 08:34
aktualisiert: 20. Dezember 2022 08:34
Quelle: Aargauer Zeitung

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