Mitte Mai 2024 hat eine 50-Jährige aus dem Bezirk Zurzach am Morgen gegen 10 Uhr eine Grabkerze in einer Nische ihrer Stube angezündet. Sechs Stunden später verliess sie ihre Wohnung, ohne die Kerze ausgemacht zu haben. Anschliessend haben die Flammen auf weitere umliegende Gegenstände übergegriffen, sodass ein Feuer entstand. Bevor der Brand sich weiter ausbreiten konnte, haben Anwohnerinnen und Anwohner um 19 Uhr die Flammen bemerkt und konnten das Feuer löschen.
Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft wäre die 50-jährige Aargauerin verpflichtet gewesen, die Kerze zu überwachen und nicht die Wohnung zu verlassen. Der Brand hätte vermieden werden können, wenn sie zuvor die Kerze ausgeblasen hätte oder in der Wohnung geblieben wäre. Daher wurde sie wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Brandschutzgesetz zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Dazu muss sie Gebühren von insgesamt 569 Franken bezahlen.