Zurzach

Keine Freiheit: Obergericht ordnet stationäre Massnahme für Sexguru an

· Online seit 09.05.2022, 22:37 Uhr
Wegen mehreren sexuellen Übergriffen wurde Max H. verurteilt. Mittlerweile hat er seine Haft abgesessen, aber die Rückfallgefahr sei hoch, urteilt das Bezirksgericht Zurzach und ordnet eine kleine Verwahrung an. Gegen diese wehrt sich der selbsternannte Geistheiler.

Quelle: TeleM1

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Eigentlich wäre Max H. seit einigen Monaten ein freier Mann. Trotzdem erscheint er in Handschellen am Prozess vor dem Obergericht. Das Rückfallrisiko sei hoch, urteilte das Bezirksgericht in Zurzach und ordnete die kleine Verwahrung an. Dagegen wehrt sich Max H. nun vor Obergericht. Obwohl er selbst wollte, dass es zu einem mündlichen Verfahren kommt, gab er nichts von sich Preis. Nur bei der Urteilsverkündigung schüttelte er mehrmals den Kopf und sagte, das sei unfair. Denn das Obergericht kam ebenfalls zum Schluss, dass Max H. noch nicht in die Freiheit entlassen werden darf und hat eine stationäre Massnahme angeordnet. 

Der selbsternannte Geistheiler sitzt schon seit einigen Jahren hinter Gittern. 2010 sprach ihn das Solothurner Gericht wegen sexuellen Übergriffen in seiner Yogaschule schuldig und verurteilte ihn zu 27 Monaten Haft, die er mit einer Fussfessel Zuhause absitzen konnte. Doch während dieser Zeit konnte er sich in Endigen an weiteren Frauen vergehen, die ihn Zuhause besuchten. Deshalb verurteilte ihn das Bezirksgericht Zurzach zu weiteren neun Jahren Haft. 

Den Fall ins Rollen brachte damals der Sektenexperte Hugo Stamm. Er weiss, wie dreist der Sektenguru damals vorgegangen ist, wie er gegenüber Tele M1 erzählt: «Die Frauen mussten seinen ‹Heiligen Samen› schlucken, damit sie sich selber spirituell entwickeln konnten. Für mich ist das nichts anderes als Befriedigung von seinen primitivsten Trieben auf Kosten seiner Opfer.»

veröffentlicht: 9. Mai 2022 22:37
aktualisiert: 9. Mai 2022 22:37
Quelle: ArgoviaToday

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