Im Januar dieses Jahres ist der mittlerweile 67-jährige Mann mit seinem BMW in Rümikon unterwegs gewesen. Dort wollte er links auf die Hauptstrasse in Richtung Bad Zurzach abbiegen, hat aber den herannahenden Renault Clio auf der Hauptstrasse in Richtung Kaiserstuhl nicht gesehen, welcher eigentlich Vorfahrt gehabt hätte. Der Mann bog ab und krachte direkt in den Kleinwagen.
Durch die Kollision wurde die Clio-Fahrerin verletzt. Sie zog sich gemäss Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft am rechten Fuss einen schweren Bruch zu. Sie musste einen Monat später im Spital operiert werden und war für drei bis sechs Monate arbeitsunfähig, wie es weiter heisst. Als Grund für den Unfall nennt die Staatsanwaltschaft mangelnde Aufmerksamkeit. Der BMW-Fahrer hätte den Clio rechtzeitig sehen und abbremsen müssen.
Daher wurde der 67-jährige Aargauer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 1600 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommt eine Busse von 300 Franken und Gebühren in Höhe von 1100 Franken. Das Urteil wird dazu im Strafregister eingetragen.