Quelle: TeleM1
Am Dienstag mussten im Aargau gerade zwei Beamte vor Gericht: Eine Polizistin der Kapo Aargau wird beschuldigt, einen Berufskollegen wegen einer Geschwindigkeitsübertretung nicht zur Anzeige gebracht zu haben. Anderer Ort, anderer Fall: Ein Polizist soll in Lenzburg einen Velofahrer bei einer Verkehrskontrolle beschimpft haben.
1. Fall: Geschwindigkeitsüberschreitung
Vorletzten Sommer verfolgte ein Grenzwächter zivil einen Autofahrer, der zu schnell unterwegs war. Er meldete dies der Einsatzzentrale und sagte, dass er selber auch zu schnell unterwegs war . Dieser Regelverstoss hätte die Polizistin der kantonalen Notrufzentrale anzeigen müssen. So der Vorwurf im Strafbefehl.
2. Fall: Beschimpfung eines Velofahrers
Am Dienstag stand in Lenzburg ein Polizist vor Gericht, der einen 62-jährigen Velofahrer bei einer Verkehrskontrolle als charakter- und niveaulos betitelt haben soll.
In beiden Fällen Freispruch
Beide Beamten wurden vor Gericht freigesprochen. Die Richterin kommt zum Schluss, dass die Polizistin auf der Notrufzentrale nicht vorsätzlich gehandelt hat. Im Fall der Beschimpfung des Velofahrers steht Aussage gegen Aussage.
(red.)