Künstliche Befruchtung

Unerfüllter Kinderwunsch: Diese Leistungen übernehmen Krankenkassen in der Schweiz

31.01.2023, 09:10 Uhr
· Online seit 27.01.2023, 10:58 Uhr
Ein Berner Paar braucht seine finanziellen Reserven auf, um ein zweites Kind zu bekommen, und bittet deshalb die breite Öffentlichkeit um Hilfe. Wie unterstützen Schweizer Krankenversicherungen Paare mit Kinderwunsch? Wir haben bei der Branchenorganisation Santésuisse nachgefragt.
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Ein Berner Paar kann auf natürlichem Weg kein zweites Baby bekommen. Fünf Versuche mit Insemination – dem künstlichen Einführen von Samenzellen – hat das junge Berner Paar bereits hinter sich. Die Belastung der gescheiterten Versuche ist gross, die finanziellen Mittel aufgebraucht. Deshalb setzt das Paar nun auf Crowdfunding: Auf der Plattform «GoFundMe» bitten die beiden die Öffentlichkeit um finanzielle Unterstützung für eine künstliche Befruchtung.

Mit der Kampagne «Helft uns auf unserem Weg zu einem Geschwisterchen» will die Familie insgesamt 16'000 Franken sammeln, um sich die Behandlung in der Schweiz leisten zu können. Denn: Die Behandlungskosten für eine künstliche Befruchtung werden von Schweizer Krankenkassen nicht übernommen. Im Gegensatz zu unserem Nachbarland: «Im Internet liest man teilweise von Krankenkassen in Deutschland, die bis zu 75 Prozent der Kosten übernehmen: Das ist natürlich ein riesiger Betrag», so die Betroffene. In der Schweiz man dem Thema gegenüber noch immer sehr verschlossen.

IVF-Kostenübernahme könnte «erhebliche Kostenfolgen» haben

Schweizer Krankenkassen übernehmen die Kosten für drei Inseminationen in Form von maximal drei Zyklen. Ausserdem unterstütze die Grundversicherung auch diagnostische Abklärungen finanziell, erklärt Matthias Müller, Leiter Abteilung Politik und Kommunikation des Krankenkassen-Verbandes Santésuisse. «Anschliessend wird auch die Behandlung durch eine Hormontherapie bis zu einem Jahr finanziert, sofern sie nicht Teil der In-Vitro-Fertilisations-Behandlung ist.» Das Gesetz schliesse die Übernahme dieser Kosten durch Krankenversicherer momentan aus.

Die Frage, ob die IVF in klar geregeltem Rahmen in den Leistungskatalog aufgenommen werden soll, ist laut Müller facettenreich: «Santésuisse erwartet, dass bei entsprechenden Überlegungen auf Bundesebene die zu erwartenden erheblichen Kostenfolgen gebührend berücksichtigt werden.» Dies sei angesichts der aktuell stark steigenden Kosten und entsprechend steigenden Prämien besonders wichtig, betont Müller.

veröffentlicht: 27. Januar 2023 10:58
aktualisiert: 31. Januar 2023 09:10
Quelle: BärnToday

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