Solothurner Obergericht

Tochter beinahe zu Tode geschüttelt? Vater steht erneut vor Gericht

14.03.2023, 11:16 Uhr
· Online seit 14.03.2023, 06:51 Uhr
Ein Vater soll seine Tochter beinahe zu Tode geschüttelt haben. Im Mai 2021 wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Solothurn ficht den Entscheid nun aber an. Das Obergericht fällt diese Woche ein Urteil.
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Es ist ein Fall, der zu denken gibt: 2010 erstickte im solothurnischen Breitenbach ein Säugling. Ein rechtsmedizinisches Gutachten brachte hervor, dass das zwei Monate alte Kleinkind mehrere Verletzungen aufwies. Daraufhin eröffnete die Solothurner Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Eltern wegen vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung und mehrfacher einfacher Körperverletzung.

Wenig später, die Familie lebte inzwischen im Kanton Basel-Landschaft und hatte eine Tochter bekommen, ereignete sich ein neues Drama: Das kleine Mädchen des Paars erlitt ein Schütteltrauma. Dies stellten Ärzte nach einer Untersuchung fest. Die Tochter musste daraufhin operiert werden und überlebte knapp. Ein solches Trauma kann bei Säuglingen entstehen, wenn sie zu stark geschüttelt werden und ihr Kopf dadurch unkontrolliert hin und her schleudert.

Die Strafverfolgungsbehörden Basel-Landschaft eröffneten ein weiteres Strafverfahren gegen die Eltern wegen schwerer Körperverletzung, ohne allerdings entscheidend weiter zu kommen.

Verdeckte Ermittlungen gaben schweizweit zu reden

Die Strafverfolgungsbehörden griffen nun zu neuen Methoden. Da die Ermittlungen ins Stocken gerieten, versteckten die Ermittler in den vier Wänden der Eltern Wanzen – auch in Schlaf- und Badezimmer. Ausserdem ermittelten sechs Polizistinnen und Polizisten verdeckt im näheren Umfeld der Mutter. Eine dieser Polizistinnen bezeichnete sie gar als «ihre beste Freundin».

Auf eine Beschwerde des Anwalts der Mutter hin bewertete das Solothurner Obergericht die Ermittlungsmethoden als «unzulässig». Das Bundesgericht hingegen stützte das Vorgehen der Strafverfolger, denn bei einem mutmasslich schweren Verbrechen sei Abhören und verdecktes Ermitteln erlaubt. Der Fall gab in der ganzen Schweiz zu reden.

Staatsanwaltschaft ficht Freispruch an

Die Ermittlungen gegen die Mutter wurden schliesslich eingestellt. Der Vater hingegen stand im Mai 2021 vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein und musste sich für den Tod seines Sohnes und die schwere Verletzung seiner Tochter verantworten. Das Gericht sprach ihn in beiden Fällen frei, weil die Indizien für eine Verurteilung nicht ausreichten. Ein Geständnis gab es nie, und die Familienmitglieder zogen es im Prozess vor, zu schweigen.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch im Fall des Sohnes, ficht aber jenen bezüglich versuchter vorsätzlicher Tötung im Fall der Tochter an. Das Solothurner Obergericht verhandelt diese Woche darüber. Der Prozess startet am Dienstag, am Donnerstag wird das Urteil erwartet. Es gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 14. März 2023 06:51
aktualisiert: 14. März 2023 11:16
Quelle: 32Today

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