Überfall auf dem Heimweg

So kannst du dich im Notfall verteidigen

08.04.2022, 18:15 Uhr
· Online seit 08.04.2022, 18:15 Uhr
Brenzlige Situationen im Ausgang oder auf dem Nachhauseweg haben wohl schon die meisten erlebt. Vor allem Frauen sind nicht selten Opfer von Übergriffen. Wie verhalte ich mich bei einem Angriff am besten und was ist überhaupt erlaubt?
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Samstagnacht. Nach einer durchzechten Partynacht machst du dich in den frühen Morgenstunden auf den Weg nach Hause. Das Tanzen und der Alkohol haben ihre Spuren hinterlassen. Du machst dich zu Fuss auf den Weg, schliesslich hast du es nicht weit. Am schnellsten geht es durch den Stadtpark. So früh morgens brennt aber noch kein Licht, etwas zu sehen fällt dir schwer. Plötzlich hörst du schwere Schritte hinter dir, ein Mann kommt immer näher, will mit dir sprechen. Panik erfasst dich.

Solche Szenarien sind leider keine Seltenheit. Als Frau muss man nicht gleich tätlich angegriffen werden, um ein mulmiges Gefühl zu haben. Manchmal reichen Blicke und dumme Sprüche von einer Männergruppe am Bahnhof schon aus, um Angst zu bekommen.

Bevor etwas passiert

Im Internet finden sich schnell zahlreiche gewaltfreie Tipps für den Selbstschutz. Unter anderem soll bereits selbstbewusstes Auftreten abschreckend auf potenzielle Angreifer wirken. Auch die Kantonspolizei Thurgau hat auf Nachfrage einige Tipps parat. «Wählen Sie gut beleuchtete Strassen und Wege, statt menschenleere und dunkle Abkürzungen. Bleiben Sie aufmerksam und lassen Sie sich nicht durch Ihr Smartphone oder Musik über Kopfhörer ablenken.» Im Bus solle man sich nach vorne zum Fahrer setzen, im Zug in ein Abteil, wo bereits andere Leute sitzen. Ist man mit dem Auto unterwegs, soll man gut beleuchtete Parkplätze nutzen.

Kommt es doch zur Konfrontation, soll man sich mit allen Mitteln verteidigen: «Wehren Sie sich durch Tritte oder Schläge, schreien Sie, denn viele Angreifer lassen sich dadurch abschrecken», so Claudia Brunner, Mediensprecherin der Kantonspolizei Thurgau. Ausserdem soll man so schnell wie möglich die Polizei rufen.

Wenn Gewalt die einzige Lösung ist

Eine selbstbewusste Haltung und Schreien sind zwar gute Tipps. Aber sind wir ehrlich: Findet man sich in einer bedrohlichen Situation wieder, reichen böse Blicke und Hilferufe manchmal einfach nicht aus. Um sich selbst zu verteidigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Jedoch sind die wenigsten legal.

Sackmesser

Der Besitz von Spring- und Schmetterlingsmessern ist illegal. Ein Sackmesser bei sich zu tragen, ist theoretisch legal. Wie eine kürzlich erschienene Studie zeigt, tragen immer mehr Jugendliche ein Messer bei sich. Sie begründen das mit einem erhöhten Sicherheitsgefühl.

Die Kantonspolizei Thurgau sagt: «Solche Gegenstände fallen gemäss Waffengesetz unter die gefährlichen Gegenstände. Diese können bei grundlosem Mitführen oder Tragen polizeilich eingezogen werden.» Und auch laut Kantonspolizei St.Gallen ist das «missbräuchliche Tragen von gefährlichen Gegenständen» verboten. Ob es sich tatsächlich um ein missbräuchliches Tragen handelt, muss anhand der Umstände beurteilt werden.

Tools

Sucht man im Internet nach Selbstverteidigungsmitteln, stösst man schnell auf diverse Tools, die sich ganz einfach bestellen lassen. Namentlich Schlagringe, Schlagruten, Schlagstöcke, Wurfsterne, Schleudern oder spezielle Schlüsselanhänger aus Metall.

Aber Achtung: Laut Kantonspolizei St.Gallen fallen solche Gegenstände gemäss Waffengesetz unter die gefährlichen Gegenstände.

Diesen Gegenstand haben wohl die wenigsten auf dem Schirm: den eigenen Schlüsselbund. Hängt er an einem längeren Schlüsselanhänger, kann man ihn im Ernstfall schwingen und einen Angreifer ebenfalls abschrecken (Anmerkung der Redaktion).

Kampfkunst

Mittlerweile gibt es viele Anbieter von Selbstverteidigungskursen. Zu wissen, wie man sich aus bestimmten Situationen befreien kann, ist nicht nur für Frauen wichtig. Auch Kinder und Männer können von folgenden Tipps profitieren.

Pfefferspray

Wer gar nicht erst in die Situation kommen will, Schlüsselbund oder Schläge einsetzen zu müssen, ist mit Pfefferspray am besten beraten. Pfefferspray ist in der Schweiz unter gewissen Umständen legal. Sprays mit den Inhaltsstoffen PAVA, OC oder Capsaicin werden in der Schweiz nicht als Waffe eingestuft, so die Kantonspolizei St.Gallen. Sie empfiehlt aber in jedem Fall, sich betreffend Anwendung beim Hersteller oder Verkäufer zu informieren.

Ich verletze meinen Angreifer – und dann?

Ein Angriff ist Stress pur. Wenn einem das Adrenalin durch den Körper schiesst, können ungeahnte Kräfte zutage kommen. So kann es schnell passieren, dass man seinen Angreifer verletzt. Vor allem mit Pfefferspray ist nicht zu spassen. Aber was, wenn ich meinen Angreifer verletze?

In der Schweiz ist jede Person verpflichtet, einem in Lebensgefahr schwebenden Menschen zu helfen. Ausnahme: Falls die Hilfeleistung den Umständen nach nicht zumutbar wäre (zum Beispiel: Wasserrettung für einen Nichtschwimmer).

Die Kantonspolizei Thurgau sagt dazu: «Grundsätzlich ist es wichtig, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Erst wenn allfällige Risiken minimiert und mögliche Gefahren entschärft sind, sollten Sie sich der Person nähern und erste Hilfe leisten, unabhängig davon, ob es sich um den Angreifer handelt. Ist die Personen verletzt oder sogar bewusstlos, kontaktieren Sie zudem den Notruf 144.» Auch solle man vor Ort bleiben, bis die Einsatzkräfte eingetroffen sind.

Vom Opfer zum Täter

Kann ich belangt werden, wenn ich meinen Angreifer verletze? «Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren», sagt die St.Galler Staatsanwaltschaft auf Anfrage.

Grundsätzlich ist es möglich, dass Selbstverteidigung Konsequenzen nach sich zieht. Jedoch muss jeder Fall individuell überprüft werden. «Kommt die entscheidende Strafbehörde aber zum Schluss, dass eine rechtfertigende Notwehr gemäss Art. 15 StGB (oder ein Fall von Art. 16 Abs. 2 StGB) vorliegt, bleibt die abwehrende Person straflos», so die Staatsanwaltschaft.

veröffentlicht: 8. April 2022 18:15
aktualisiert: 8. April 2022 18:15
Quelle: FM1Today

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