Nach Klatsche vor Bezirksgericht

Staatsanwaltschaft Thurgau zieht den «Fall Hefenhofen» weiter

28.03.2023, 11:54 Uhr
· Online seit 28.03.2023, 10:28 Uhr
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft meldet Berufung gegen das Urteil im «Fall Hefenhofen» an – und weist die Kritik an ihrer Arbeit zurück: Das Strafverfahren sei rechtzeitig eröffnet worden, die Beweise seien verwertbar.
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Es sprach den 54-jährigen Schweizer am 21. März noch der mehrfachen Tierquälerei in einzelnen Fällen sowie in Nebenanklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Ausserdem auferlegte es ihm eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Landwirt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert. Sie warf ihm vor, jahrelang Pferde, Schweine, Rinder und weitere Tiere vernachlässigt und misshandelt zu haben. Die Tiere wurden laut der Anklage auf viel zu kleinen Flächen gehalten. Manche waren völlig verdreckt und unterernährt, konnten teils nicht ins Freie.

Bedingte Haftstrafe gegen Ulrich K. – und kein Berufsverbot

Der Verteidiger wies die Vorwürfe zurück. Er forderte für den Landwirt einen Freispruch. Das Bezirksgericht folgte mit seinem Urteil mehrheitlich den Argumenten der Verteidigung. In der Urteilsbegründung ging es hart ins Gericht mit dem Veterinäramt und der Staatsanwaltschaft.

Die von der Anklage vorgebrachten Beweise seien zum Teil nicht verwertbar. Verschiedene Rechte des Landwirts seien verletzt worden. Dazu schreibt die Staatsanwaltschaft, sie könne sie wegen des laufenden Verfahrens nur zurückhaltend dagegen Stellung nehmen. Der Hauptvorwurf, sie habe das Strafverfahren im Fall Hefenhofen zu spät eröffnet, sei aber unzutreffend.

Ein separates Strafverfahren ist gegen den früheren Thurgauer Kantonstierarzt hängig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, ein seit 2013 geltendes teilweises und 2018 erlassenes totales Tierhalteverbot gegen den Landwirt nicht durchgesetzt zu haben. Dieser Prozess folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Regierungsrat will von Rücktrittsforderungen nichts wissen

«Der Regierungsrat des Kantons Thurgau nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Thurgau Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil gegen den Tierhalter U.K. angemeldet hat», schreibt er am Dienstag. Bis zum Vorliegen des schriftlichen Urteils wolle sich der Regierungsrat nicht weiter zum Verfahren äussern.

Er hält aber fest, dass die politische Aufarbeitung mit dem Einsetzen einer Untersuchungskommission bereits stattgefunden habe. «Basierend auf diesem Bericht hat der Regierungsrat diverse Massnahmen umgesetzt und für diesen Fall ein departementsübergreifendes Controlling eingeführt. Weiter gibt es heute in grösseren Fällen departementsübergreifende Begleitgruppen und die Polizei und die Staatsanwaltschaft wurden bezüglich der Tierschutzgesetzgebung sensibilisiert und vertieft ausgebildet.» Auch bleibe das umfassende Tierhalteverbot gegen Ulrich K. unverändert bestehen.

Ebenfalls distanziert sich der Regierungsrat von Rücktrittsforderungen an die Adresse von Regierungsrat Walter Schönholzer. «Er hat den langjährigen und verschiedene Departemente betreffenden Fall aufgearbeitet und zusammen mit dem Veterinäramt dafür gesorgt, dass Ulrich K. auf unbestimmte Zeit keine Tiere mehr halten darf», so der Regierungsrat.

(SDA/red.)

veröffentlicht: 28. März 2023 10:28
aktualisiert: 28. März 2023 11:54
Quelle: FM1Today

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