Disclaimer: Über ein Covid-Zertifikat verfügen geimpfte, genesene oder negativgetestete Personen. Es ist nur zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument (Identitätskarte, Pass, Schweizer Führerausweis) gültig. Die Zertifikatspflicht gilt für alle ab 16 Jahren.
Hier gilt die Zertifikatspflicht
Zusammengefasst gilt seit Montag, 13. September 2021, die Zertifikatspflicht in Innenräumen von Restaurants und Bars, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Museen, Fitnesscenter, Hallen- und Thermalbäder, Spielhallen oder auch Casinos; bei Veranstaltungen in Innenräumen wie Konzerte, Kino oder Theater, aber auch bei privaten Anlässen mit über 30 Teilnehmenden wie zum Beispiel Hochzeiten. Und auch beim Sport und bei kulturellen Aktivitäten wie Trainings und Musikproben drinnen darf man nur mit Zertifikat teilnehmen. Ausnahme hier sind Gruppen von bis zu 30 Personen, die regelmässig und schon seit längerem in einem Raum trainieren oder proben.
Hier geht's ohne Zertifikat
Restaurantterrassen, Gassenküchen und Restaurationsbetriebe in Transitbereichen von Flughäfen dürfen weiterhin alle Gäste bewirtschaften. Jedem Unternehmen ist es dabei aber freigestellt, Personen ohne Zertifikat nicht zu bedienen. Religiöse und politische Veranstaltungen gelten als Grundrecht: Auch hier darf man ohne Zertifikat hin. Auch bei Selbsthilfegruppen macht der Bundesrat eine Ausnahme. Im Freien gelten weiterhin die bisherigen Begrenzungen: Veranstaltungen mit über 1000 Besucherinnen und Besuchern bedingen ein Covid-Zertifikat, kleinere Events dürfen selber entscheiden.
Ich habe kein Zertifikat – muss ich nun auf Toilettengang, Take-away und Selbstbedienungs-Restaurants verzichten?
Was gilt, wenn Personen ohne Zertifikat auf der Restaurantterrasse dinieren und Mutter Natur ruft? Maske auf und auf direktem Weg zur Toilette. Der Bundesrat erwartet von niemandem, seine Notdurft hinter einem Busch zu erledigen. Man muss als Person ohne Zertifikat im Innenbereich halt einfach weiterhin eine Maske tragen und darf sich nicht unnötig lange drinnen aufhalten. Dasselbe gilt zum Beispiel bei Selbstbedienungs-Restaurants. Beim Gang zur Theke Maske auf, bestellen und anschliessend direkt wieder auf die Terrasse. Und auch Take-away funktioniert so. Sollte deine Bestellung beim Eintreffen noch nicht abholbereit sein, wartest du am besten an der frischen Luft.
Ich arbeite in einem der betroffenen Bereiche – darf mein Chef oder meine Chefin von mir verlangen, dass ich ein Zertifikat habe?
Grundsätzlich ja, das hat der Bundesrat so verlauten lassen. Im Rahmen der Fürsorgepflicht können Arbeitgebende das Vorlegen eines Zertifikats verlangen (zum Beispiel in der Pflege). Es darf dabei zu keiner Diskriminierung kommen, doch genau hier schlägt Travail Suisse, Dachverband der Arbeitnehmenden, Alarm: Weil der Bundesrat den Arbeitgebenden selber überlässt, ob sie von ihren Angestellten ein Zertifikat verlangen, sei der Datenschutz nicht ausreichend geschützt und man ebne den Weg für Diskriminierungen. Der Bundesrat betont allerdings, dass wenn eine Zertifikatspflicht für Angestellte gelte, das Unternehmen regelmässig Tests anbieten und die Testkosten übernehmen müsse.
Du möchtest deinem Ärger Luft machen?
Die Corona-Thematik sorgt seit nunmehr eineinhalb Jahren für erhitzte Gemüter und egal, ob (un-)geimpft, (un-)genesen oder (un-)getestet: Glücklich über die Situation ist wohl keiner. Denke doch bitte bei deinem Gang ins Restaurant, ins Fitnessstudio oder auch in den Zoo daran, dass hier auch nur Menschen arbeiten. Egal, wie du dich also entschieden hast – ob du dich hast impfen oder testen lassen oder nicht – dein Gegenüber kann nichts für die aktuelle Situation. Du erleichterst deinen Mitmenschen den Alltag, indem du anstandslos dein Zertifikat vorweist oder wo nötig die Maske trägst.
(sfr)