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Transplantationsgesetz: Das Wichtigste in Kürze

Abstimmung am 15. Mai

Transplantationsgesetz: Das Wichtigste in Kürze

· Online seit 14.04.2022, 10:32 Uhr
Die Befürworter der Vorlage wollen mehr Organspenden und damit Leben retten. Die Gegner sehen die körperliche Unversehrtheit in Gefahr.

Quelle: Bundeshaus-Redaktion

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Worum geht es?

Bundesrat und Parlament wollen die Regeln zur Organspende ändern. Heute wird nur Organspenderin bzw. Organspender, wer diese Absicht zu Lebzeiten kundgetan hat. Neu soll statt der Zustimmungslösung die erweiterte Widerspruchslösung gelten. Das heisst: Es wird automatisch Organspenderin bzw. Organspender, wer vor seinem Tod nicht die gegenteilige Absicht deklariert hat. Die Angehörigen haben aber weiterhin ein Vetorecht, wobei sie den mutmasslichen Willen der betroffenen Person beachten müssen. Sind keine Angehörigen vorhanden, werden keine Organe entnommen.

Weshalb wird darüber abgestimmt?

Gegen die Änderung des Transplantationsgesetzes wurde das Referendum ergriffen.

Was sind die Argumente der Befürworter?

Die Befürworterinnen und Befürworter erwarten mit der erweiterten Widerspruchslösung mehr lebensrettende Organspenden. Jedes Jahr sterben in der Schweiz Dutzende Patientinnen und Patienten, weil sie vergebens auf ein Organ warten. Das liege vor allem daran, dass zu wenig Personen ihre eigentlich vorhandene Spendebereitschaft festhalten und die Angehörigen im Zweifel ablehnen würden. Die Organspende bleibe auch mit der neuen Lösung freiwillig.

Was sind die Argumente der Gegner?

Die Gegnerinnen und Gegner befürchten, mit der Gesetzesänderung würden auch Personen Organe entnommen, die das eigentlich nicht gewollt hätten. Bei Schweigen könne nicht automatisch von Zustimmung ausgegangen werden. Besonders benachteiligt seien schlecht informierte Personen. Kritisiert wird überdies, der Staat erhebe Anspruch auf den Körper als «Ersatzteillager». Die per Verfassung garantierte Unversehrtheit des Körpers werde verletzt.

Parolenspiegel

Ja: FDP, SP, Grüne, Die Mitte, GLP
Nein: SVP

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veröffentlicht: 14. April 2022 10:32
aktualisiert: 14. April 2022 10:32
Quelle: Bundeshaus-Redaktion

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