Quelle: Youtube / Bundesrat
Die Ausgangslage
Aktuell hat die Polizei beschränkte Mittel, um gegen potenzielle Terrorismus-Gefährder vorzugehen. Erst wenn eine Person eine Straftat begeht, kann die Polizei einschreiten. Mit dem neuen Gesetz könnten präventiv Massnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise eine Meldepflicht oder ein Kontakt- und Ausreiseverbot. Die neuen Massnahmen sollen verhältnismässig und immer auf den Einzelfall betrachtet angewendet werden.
Damit ist laut dem Bund gewährleistet, dass die Grundrechte respektiert werden. Auch sind die Massnahmen zeitlich befristet und werden nur dann ausgesprochen, wenn mildere Massnahmen nichts nützen. Hausarrest muss von einem Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden.
Weil das Gesetz laut den Gegnern gewisse Grundrechte verletzt, wurde das Referendum ergriffen. Nun stimmt die Schweizer Bevölkerung darüber ab.
Die Argumente der Befürworter
Die Polizei braucht neue präventive Instrumente, um Terroranschläge wirksam verhindern zu können. Diese Massnahmen sind im neuen Gesetz enthalten. «Es sind nicht Leute auf der Strasse, sondern Gefährder, die wir im Visier haben», sagt Mitte-Nationalrätin Ida Glanzmann. Dadurch werde die Sicherheit und der Schutz der Bevölkerung erhöht. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter betont, dass die Massnahmen begründet werden müssen.
Laut den Befürwortern sind die neuen Massnahmen, die die Polizei mit dem Gesetz ergreifen könnte, mit den Grundrechten vereinbar. Auch kann gegen jede Massnahme eine Beschwerde eingereicht und vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Weiter sind die Massnahmen zeitlich befristet, zudem sollen sie auf den Einzelfall abgestimmt werden.
Die Argumente der Gegner
«Das Gesetz schiesst komplett am Ziel vorbei», sagt Julia Küng, Co-Präsidentin Junge Grüne Schweiz. Es schaffe nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Unsicherheit, weil es eine schwammige Definition von Terrorismus verwende. Die Gegner befürchten, dass die Neudefinition von «terroristischer Aktivität» Willkür hervorrufen könnte, weil auch politischer Aktivismus oder Frauenrechtsbewegungen darunterfallen könnten.
Ausserdem kritisieren sie, dass Massnahmen lediglich bei Verdacht und ohne Beweise angeordnet werden könnten – sogar gegen Kinder ab 12 Jahren. Weil die Massnahmen nicht nur von der Polizei angeordnet, sondern auch von ihr ausgeführt werden, sei zudem die Gewaltenteilung nicht mehr intakt.
Quelle: TeleM1
Das PMT-Gesetz ist eine von fünf nationalen Vorlagen, die am 13. Juni 2021 an die Urne kommen.
(red.)