Sondersession

Armeebudget, Zivilprozessordnung und Mehrwertsteuer im Nationalrat

· Online seit 09.05.2022, 05:55 Uhr
An seiner heute beginnenden Sondersession debattiert der Nationalrat unter anderem über höhere Armeeausgaben, die Modernisierung der Zivilprozessordnung und eine Reform der Mehrwertsteuer. Die Session dauert drei Tage und endet am Mittwochmittag.
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Am Montagnachmittag befasst sich der Nationalrat mit dem Armeebudget. Die Sicherheitspolitische Kommission (SIK-N) beantragt mit einer Motion, bis 2030 die Ausgaben für die Armee schrittweise von fünfeinhalb auf rund sieben Milliarden Franken zu erhöhen. Bis spätestens 2030 will die SIK-N ein Prozent des BIP für die Armee ausgeben.

Anlass für die Forderung ist der Krieg in der Ukraine. Bereits in der Frühjahrssession hatten die bürgerlichen Fraktionen beider Räte verlangt, das Budget des Verteidigungsdepartements schrittweise aufzustocken. Die SIK des Ständerats stellt dieselbe Forderung, ebenfalls mit einer Motion.

Der Bundesrat erklärt sich mit dem Anliegen einverstanden und beantragt ein Ja zu den Motionen. Allerdings will er sich nicht auf konkrete Beträge festlegen, sondern die Mehrausgaben «im Licht der Gesamtausgaben» laufend beurteilen.

Streit um «Medienartikel»

Am zweiten Sessionstag befasst sich der Nationalrat dann mit der modernisierten Zivilprozessordnung. Hier dürfte ein «Medienartikel» zu reden geben: Der Ständerat, der die Vorlage als Erstrat behandelt hatte, senkte die Hürde für gerichtlich erwirkte superprovisorische Verfügungen, um Medienberichte vorsorglich zu stoppen.

Heute kann ein Gericht einen Bericht stoppen, wenn dieser für die gesuchstellende Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen kann. Der Ständerat strich das Wort «besonders». Damit reicht neben anderen Kriterien ein «schwerer Nachteil» als Rechtfertigung für das vorläufige Verhindern eines Medienberichts.

Die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) will es halten wie der Ständerat. Es liegen aber auch Minderheitsanträge vor - eine Minderheit will beim Status quo bleiben.

Mit der Reform der Zivilprozessordnung sollen Private und Unternehmen einen leichteren Zugang zu Gerichten erhalten. Unter anderem soll dafür das Prozesskostenrecht angepasst werden. Auf eine Verbesserung der kollektiven Rechtsdurchsetzung verzichtete der Bundesrat nach der Vernehmlassung.

Tiefere Mehrwertsteuer auf Tampons

In der Sondersession befasst sich der Nationalrat schliesslich auch mit Anpassungen im Mehrwertsteuergesetz. Unter anderem sollen ausländische Online-Händler, die in der Schweiz Waren verkaufen, der Mehrwertsteuer unterstellt werden. Schweizer Online-Versandplattformen liefern die Mehrwertsteuer bereits ab.

Die vorberatende Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) will diese Regel auf alle steuerpflichtigen Importeurinnen und Importeure ausdehnen. Damit soll sichergestellt werden, dass inländische Importunternehmen gegenüber ausländischen elektronischen Plattformen nicht benachteiligt werden.

Die WAK-N ist mit der tieferen Besteuerung der Produkte für Monatshygiene einverstanden. Anträge für eine Streichung dieser Bestimmung sowie für eine Ausweitung der Steuerreduktion auf Babywindeln und Einlagen für inkontinente Personen wurden in der Kommission allerdings relativ knapp abgelehnt.

veröffentlicht: 9. Mai 2022 05:55
aktualisiert: 9. Mai 2022 05:55
Quelle: sda

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