Die Maskentragpflicht diene dazu, die zweckmässige Bekämpfung der Covid-19-Epidemie innerhalb des Schulbetriebs zu unterstützen beziehungsweise den Präsenzunterricht sowie den geordneten Schulbetrieb aufrechtzuerhalten, heisst es in einer Medienmitteilung. Die Massnahme solle dazu beitragen, die Erreichung der Bildungsziele sicherzustellen.
Die Maskentragpflicht gilt für die betreffenden Personen in den Eingangsbereichen und in den Innenräumen der Schulanlagen, nicht aber im Aussenbereich des Schulareals. Die Maskentragepflicht gilt auch für alle Erwachsenen, die in der Volksschule tätig sind.
Die aktuelle Verschärfung der pandemischen Lage zeigt sich gemäss Bildungsdepartement auch in den Schulen. Ein starker Anstieg der Covid-Fälle kennzeichne die Situation an den Volksschulen.
Anstieg der Infektionen
Um das Virus einzudämmen, seien bereits zahlreiche Massnahmen ergriffen worden. Dazu zählten repetitive Testungen mit hoher Beteiligung, Ausbruchsuntersuchungen, temporäre Maskentragpflichten sowie als letzte Massnahme Quarantäne- oder Isolationsanordnungen. Dennoch habe sich die Lage in den Volksschulen noch nicht im benötigten Umfang beruhigt.