Klima

Auch Ständerat will Reduktionsziele bis 2024 verlängern

02.12.2021, 09:50 Uhr
· Online seit 02.12.2021, 09:35 Uhr
Die aktuellen CO2-Reduktionsziele in der Schweiz sollen bis 2024 statt wie ursprünglich vorgesehen nur bis Ende des laufenden Jahres gelten. Nach dem National- hat sich am Donnerstag auch der Ständerat für eine Verlängerung ausgesprochen.
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Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 45 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen.

Hintergrund des Schritts ist das Nein des Stimmvolks zum neuen CO2-Gesetz im Juni. Zwar gilt nun das CO2-Gesetz von 2011 weiter, einige Massnahmen darin sind aber befristet. Ohne neuen Parlamentsbeschluss wären sie Ende 2021 ausgelaufen.

So wären ohne eine Übergangslösung bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr möglich gewesen. Mit dieser Regelung können Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.

Auch die Kompensationspflicht für Importeure von Benzin und Diesel wäre Ende Jahr ohne eine solche Verlängerung ausgelaufen. Die Treibstoffimporteure sollen nun als Kompensation weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren.

Keine zusätzlichen Massnahmen

Kern der Vorlage ist Artikel 3, der die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2024 um jährlich weitere 1,5 Prozent fortschreibt. Mindestens 75 Prozent davon müssen mit Massnahmen im Inland kompensiert werden.

Es gehe darum, den Unternehmen Rechtssicherheit für ihre Investitionen in die Emissionsreduktion zu geben, sagte der Bündner FDP-Ständerat Martin Schmid in der Debatte namens der vorberatenden Kommission. Der Inlandanteil bei den Klimaschutzmassnahmen orientiere sich unter anderem daran, was nach Auskunft der Verwaltung mit Projekten im Ausland machbar sei.

Kreative Ansätze benötigt

Die schlichte Weiterführung des bisherigen Gesetzes zeige Respekt vor dem Volkswillen, sagte Jakob Stark (SVP/TG). Wie seine Ratskollegin Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) betonte er, dass Grundsatzdiskussionen später stattfinden müssten - bei einem zweiten Anlauf für ein neues CO2-Gesetz. Dabei brauche es kreative Ansätze.

«Was zügig unterwegs ist, soll nicht zerredet werden», sagte Roberto Zanetti (SP/SO). In der Vorberatung habe er jedoch in einigen Punkten über seinen Schatten springen müssen - etwa bei der Anrechnung alter Zertifikate bei der CO2-Kompensation. Umweltministerin Simonetta Sommaruga und bürgerliche Ratskollegen hielten ihm entgegen, könnten diese Zertifikate nicht angerechnet werden, käme dies einer Enteignung gleich.

Nur ein Lückenfüller

Sommaruga sagte im Rat, es gehe nun zunächst darum, eine Lücke zu schliessen. Es sei jedoch klar, dass es zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens eine Anschlusslösung brauchen werde.

Das Volksnein im Juni zeigt nach Einschätzung von Sommaruga Vorbehalte in der Bevölkerung gegen gewisse Instrumente - namentlich gegen die Verteuerung von Treibstoffen. Darauf gelte es Antworten zu finden. Um ein Nein zum Klimaschutz als solchen handle es sich nicht.

Ein zweiter Vorschlag für ein umfassendes neues CO2-Gesetz ist derzeit in Arbeit. Der Bundesrat hat als Eckwerte bereits festgelegt, dass er am Halbierungsziel bis 2030 und an Netto-Null bis 2050 festhält.

Förderung für Biomasse-Treibstoffe

Es verbleibt eine gewichtige Differenz zum Nationalrat: Die grosse Kammer wollte dem Bundesrat im Gesetz vorschreiben, bestehende Leistungsaufträge bei den Zielvereinbarungen weiterzuführen. Sowohl die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) als auch Sommaruga kritisierten, dies sei beschaffungsrechtlich problematisch. Der Ständerat strich die Bestimmung.

Ohne Gegenstimmen angenommen wurde zudem ein Einzelantrag von Hans Wicki (FDP/NW), wonach auch Treibstoffe aus Biomasse weiterhin gefördert werden sollen.

Der Nationalrat hatte der Vorlage bereits in der Herbstsession zugestimmt. Dabei waren die Grünen mit Anträgen für Verschärfungen der Reduktionsziele gescheitert. Ebenfalls abgelehnt worden war ein Antrag der SVP, den zulässigen Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe auf 1,5 Rappen pro Liter zu begrenzen.

Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

veröffentlicht: 2. Dezember 2021 09:35
aktualisiert: 2. Dezember 2021 09:50
Quelle: sda

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