Trotz Aufhebung der Massnahmen
Baselland hält an Masken- und Testpflicht in Spitälern fest
· Online seit 31.03.2022, 16:24 Uhr
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Die kantonal verfügten Schutzmassnahmen gelten namentlich für Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Institutionen für Behindertenhilfe, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte. In diesen Institutionen bleibt die Maskentragpflicht bestehen. Und Mitarbeitende müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen – egal über welchen Impfstatus sie verfügen.
Im Kanton Baselland seien diese Massnahmen notwendig, weil die Infektionszahlen, insbesondere die 7-Tages-Inzidenz, nach wie vor vergleichsweise sehr hoch seien, schreibt die Regierung. Die Verfügungen bleiben bis spätestens 31. Mai 2022 in Kraft.
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