Aufgrund der angespannten epidemiologische Lage und der Ausbrüche des Virus in verschiedenen Alters- und Pflegeheimen verstärke die Regierung die Schutzmassnahmen in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personengruppen, teilte die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion am Donnerstag mit.
Die Testpflicht gilt auch für geimpfte Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Heimen der Behindertenhilfe «mit Schwerpunkt in der Behandlungspflege oder der Betreuung von besonders gefährdeten Personen». Sie müssen neu zwei Mal in der Woche am Programm «Breites Testen Baselland» mitmachen.
Von der Testpflicht ausgenommen sind genesene Mitarbeitende mit engem Kontakt zu Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern.
Die entsprechende Verordnung tritt ab dem 19. November in Kraft und gilt gemäss Mitteilung bis auf Weiteres.