Coronavirus

Baselland verschärft Schutzmassnahmen in Spitälern und Altersheimen

· Online seit 18.11.2021, 12:09 Uhr
Im Kanton Baselland gilt ab Freitag für Besuche in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern eine Zertifikatspflicht. Zudem müssen sich Mitarbeitende von Heimen und Spitälern mit engem Kontakt neu zwei Mal in der Woche testen lassen.
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Aufgrund der angespannten epidemiologische Lage und der Ausbrüche des Virus in verschiedenen Alters- und Pflegeheimen verstärke die Regierung die Schutzmassnahmen in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personengruppen, teilte die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion am Donnerstag mit.

Die Testpflicht gilt auch für geimpfte Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Heimen der Behindertenhilfe «mit Schwerpunkt in der Behandlungspflege oder der Betreuung von besonders gefährdeten Personen». Sie müssen neu zwei Mal in der Woche am Programm «Breites Testen Baselland» mitmachen.

Von der Testpflicht ausgenommen sind genesene Mitarbeitende mit engem Kontakt zu Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern.

Die entsprechende Verordnung tritt ab dem 19. November in Kraft und gilt gemäss Mitteilung bis auf Weiteres.

veröffentlicht: 18. November 2021 12:09
aktualisiert: 18. November 2021 12:09
Quelle: sda

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