Bendrit Bajra legt Berufung gegen Urteil ein
Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli
Zwölf Monate Haft bedingt und eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Franken: Im März verurteilte das Bezirksgericht Dietikon den ehemaligen Komiker Bendrit Bajra wegen grober Verkehrsregelverletzung. Dagegen legt er Berufung ein.
«Für mich war schon ein Tag nach dem Urteil klar: Ich kann und werde dieses Urteil nicht akzeptieren», sagte er gegenüber dem «Schweizer Radio und Fernsehen» am Sonntag am Rande des Schweizer Tourneetheaters «Das Zelt».
Die Aufmerksamkeit, die er mit der Gerichtsverhandlung generiert, sieht Bajra nicht als Nachteil. Vielleicht sei jetzt ein guter Zeitpunkt, um seine Comedy-Karriere wieder aufzunehmen, sagte er.
Steuer vom Beifahrersitz aus übernommen
Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte Bendrit Bajra am 22. März wegen zwei Verkehrsdelikten und wegen eines verpassten Zivildiensttermins. Ausschlaggebend für die bedingte Freiheitsstrafe waren jedoch die Verkehrsdelikte, die Tote und Verletzte hätten verursachen können. Seinen Fahrausweis muss der ehemalige Social-Media-Comedian zwei Jahre abgeben.
Beim ersten Fall im April 2016 hatte der schweizerisch-albanischen Doppelbürger auf der A1 vom Beifahrersitz aus das Steuer übernommen, allerdings nur mit einer Hand. Mit der zweiten hielt er das Handy, um zu filmen. Der Lenker kletterte derweil auf die Rückbank.
Beim zweiten Vorfall, ebenfalls im April 2016, fuhr Bajra hinter einem Kollegen auf der Autobahn her. Dieser stand mehrfach vom Fahrersitz auf, um den Kopf aus dem Dachfenster zu strecken.
Videoclips machten ihn bekannt
Bekannt wurde Bajra aus Schwamendingen vor rund 10 Jahren mit seinen Videoclips über Unterschiede zwischen Ausländern und Schweizern. Vor einigen Jahren gründete er einen Brunch-Lieferdienst, mittlerweile ist er auch Teilhaber einer Bar.
(bza)