Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) fordert tiefere Hürden auf dem Weg zum Schweizer Pass. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung seien heute zu hoch, die Verfahren zu unterschiedlich, kritisiert die Stelle und fordert eine Anpassung des Gesetzes.
Einbürgerungsverfahren sollen fairer, chancengerechter und ohne Diskriminierung ausgestaltet werden sowie kein Privileg darstellen, fordert die Beobachtungsstelle in einem am Dienstag veröffentlichten Fachbericht. Die zweite Generation solle erleichtert eingebürgert werden. Wie bei der dritten Generation solle allein der Bund über diese Gesuche entscheiden. Und wer in der Schweiz geboren werde, solle endlich bei der Geburt das Schweizer Bürgerrecht erhalten.
Im europäischen Vergleich habe die Schweiz eines der restriktivsten Einbürgerungsverfahren, schreibt die SBAA weiter. Ein Viertel der Schweizer Wohnbevölkerung hätten keinen Schweizer Pass und damit nicht dieselben Rechte wie Schweizer Bürgerinnen und Bürger und auch kein Recht auf politische Mitbestimmung.
Rückläufige Einbürgerungszahlen
Laut der Statistik des Staatssekretariats für Migration sei die Zahl der Einbürgerungen seit 2018, also seit Inkrafttreten des verschärften Bürgerrechtsgesetzes, zurückgegangen. Die formellen Voraussetzungen für die Einbürgerung müssten gesenkt und die Integration erleichtert werden.
Es sei dringend notwendig, dass auch Menschen mit einer Aufenthaltsbewilligung oder einer vorläufigen Aufnahme ein Einbürgerungsgesuch stellen könnten. Zudem solle die heute vorgeschriebene Aufenthaltsdauer verringert werden. Denn die Einbürgerung beschleunige nachweislich die Teilhabe und Integration.
Von der Beobachtungsstelle dokumentierte Fälle zeigten, dass die Integrationskriterien zu rigide angewendet würden. So sei in einem Fall das Einbürgerungsgesuch nur aufgrund eines Selbstunfalls im Verkehr sistiert worden, bei dem niemand zu Schaden gekommen sei. In anderen Fällen hätten Kantone oder Gemeinden Einbürgerungsgesuche abgelehnt, weil Menschen lokale spezifische Details nicht gekannt hätten.
Keine Abstimmungen an Gemeindeversammlungen
Um Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen, sollten die Einbürgerungsgespräche auf kommunaler Ebene von Fachgremien geführt und protokolliert werden. Abstimmungen über Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen sollten abgeschafft werden. Zudem müssten die Verfahrensdauer verkürzt und die Gebühren gesenkt werden. Diesbezüglich verletze die Schweiz auch ihre völkerrechtliche Verpflichtung.
Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht SBAA wurde 2008 gegründet. Sie beobachtet, wie die Gesetze in den asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren angewendet werden und welche Auswirkungen sie auf Betroffene haben.