Er hatte geltend gemacht, dass er in der Therapie Fortschritte erzielt habe und nicht rückfallgefährdet sei. Sein Verteidiger hatte die bedingte Entlassung verlangt. Die Staatsanwaltschaft hatte entgegnet, es führe kein Weg an der nachträglichen Verwahrung vorbei.
So sah es auch das Obergericht und stützte sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten. Dieses kam zum Schluss, dass die jahrelange Therapie keine Wirkung erzielt habe. Nach wie vor bestehe eine sehr hohe Rückfallgefahr für Gewalt- und Sexualdelikte.
Der Mann hatte 1989 ein zehnjähriges Mädchen in Erlach missbraucht und misshandelt. Die Freiheitsstrafe von 16 Jahren sass er vollumfänglich ab. Danach wurde er in eine stationäre Massnahme überführt, die mehrmals verlängert wurde. Er lebt nach wie vor in der Berner Justizvollzugsanstalt Thorberg.