Entgegen Medienberichten

Bersets Ex-Medienchef war gar nie in U-Haft

26.01.2023, 16:00 Uhr
· Online seit 26.01.2023, 15:46 Uhr
Peter Lauener, Ex-Medienchef von Alain Berset, war nie in U-Haft. Diese wurde zwar beantragt, aber abgelehnt. Nun gerät der leitende Ermittler Peter Marti in die Kritik, ein 70-jähriger Ex-SVP-Kantonsrat. Er wurde ausserordentlich als Staatsanwalt engagiert.
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Das Departement des aktuellen Bundespräsidenten Alain Berset steht wegen der Indisrektions-Affäre während Corona in der Kritik. Peter Lauener, ehemaliger Medienchef von Berset, soll der Zeitung «Blick», die zum Ringier-Verlag gehört, vorab Informationen zu Corona-Entscheiden gesteckt haben.

Wegen des Falls schreitet nun auch die Geschäftsprüfungskommission ein und startet eine Untersuchung. Unter den grossen Namen, die mit dem Thema in Verbindung stehen, ist auch der Anwalt Peter Marti.

Keinen «dringenden Tatverdacht»

Marti war bei den Untersuchungen zur Crypto-Affäre als ausserordentlicher Staatsanwalt engagiert worden.Der «Fall Berset» entstand aus dieser Crypto-Affäre und somit kam es anschliessend auch zur Untersuchung rund um die Corona-Leaks.

Bei der Crypto-Affäre hat eine Zuger Firma Chiffriergeräte manipuliert, verkauft und Geheimdiensten so ermöglicht, verschlüsselte Kommunikation auszuspionieren.

Im Zuge der Crypto-Affäre wurde Peter Lauener festgenommen, dies kurz nachdem er seinen Posten als Bersets Medienchef abgegeben hatte. Nachdem der «Sonntagsblick» schrieb, dass Lauener in Untersuchungshaft war, haben dies hunderte Medien übernommen. Doch in U-Haft war Lauener nie. Für die U-Haft stellte Marti zwar einen Antrag, diesen lehnte das Gericht aber ab, schreibt die «Republik».

Marti wollte den Ex-Medienchef daraufhin wenigstens bis zum Gerichtsentscheid vorläufig festnehmen. Auch diese Forderung wurde abgelehnt und Lauener kam frei. Diesen Entscheiden zufolge gab es demnach keinen «dringenden Tatverdacht», der für eine U-Haft nötig wäre.

Zweifel an Marti

Der «Republik»-Artikel kritisiert deshalb nun den Sonderstaatsanwalt Marti. Strafrechtler zweifeln, ob er überhaupt ermitteln darf oder gar korrekt ermittelt. Es sei zudem fraglich, ob der 70-jährige Zürcher Ex-SVP-Kantonsrat überhaupt die richtige Person sei, um den Fall zu untersuchen.

Zu Beginn der Ermittlungen in der Crypto-Affäre bestand die Möglichkeit der Amtsgeheimnisverletzung einer internen Person. Deshalb sei ein aussenstehender Staatsanwalt gerechtfertigt gewesen.

Sobald klar wurde, dass keine interne Person das Amtsgeheimnis verletzt hatte, hätte Marti zurücktreten und die Ermittlungen der regulären Staatsanwaltschaft übergeben müssen. Dies war der Fall, als sich der Verdacht bei den Crypto-Leaks nicht erhärtete.

(log)

veröffentlicht: 26. Januar 2023 15:46
aktualisiert: 26. Januar 2023 16:00
Quelle: Today-Zentralredaktion

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