«Bin enttäuscht»: Das können CS-Aktionäre jetzt noch tun
Weil der Bund im UBS-CS-Deal das Notrecht anwendet, können die Aktionärinnen und Aktionäre nicht über die Übernahme abstimmen. Das trifft auch private Anlegerinnen und Anleger. «Ich bin enttäuscht und fühle mich ein bisschen betrogen», sagt einer von ihnen am Montag auf dem Zürcher Paradeplatz.
Dass es so einfach werden wird, glaubt Hans-Peter Portmann, Direktor LGT-Bank Schweiz, nicht. «Es wird ganz bestimmt aus dem Ausland Klagen geben», sagt er zu Tele M1. «Ich kann mir vorstellen, dass Aktionäre in den USA das nicht mit sich machen lassen.» Staatsrechtsprofessor Felix Uhlmann erklärt, dass Betroffene gegen den Bund klagen müssten. Leisten könnten sich das aber nur Grossaktionäre mit dem nötigen Kleingeld.
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(vro)