Das teilte das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) am Freitag mit. Es gehe um offensichtliche Fälschungen, die mit einem privaten Schlüssel im Ausland hergestellt worden seien. Meistens bleiben solche Fälschungen folgenlos, weil bei Eintrittskontrollen jeweils ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden muss.
Nach der am Donnerstag angekündigten «Prüfung im Umgang mit diesen falsch ausgestellten Zertifikaten» schrieb das BIT am Freitag, dass «mittlerweile eine Lösung gefunden» worden sei. Ein Test in der Nacht sei erfolgreich verlaufen, ab dem Nachmittag würden alle im Internet kursierenden, falschen Zertifikate in der «Covid Certificate Check»-App als ungültig ausgewiesen.
Voraussetzung ist laut dem Bund, dass die App mit dem Internet verbunden ist. Verfüge das Smartphone über keine Internetverbindung, würden diese Zertifikate in der Überprüfungs-App weiterhin für maximal 48 Stunden als gültig angezeigt.
Um systematisch gegen Fake-Zertifikate vorzugehen, sei es aber wichtig, dass die ausländischen Staaten die entsprechenden Signaturschlüssel von der EU-Trust-Liste entfernen würden, wenn Grund zur Annahme bestehe, dass sie missbräuchlich erstellt worden seien. Das geschehe laufend.
Technische Panne behoben
Das BIT nahm am Freitag auch noch einmal zu den kürzlich aufgetretenen Pannen im Covid-Zertifikat-System Stellung. Seit Montag seien «Performanceprobleme aufgetreten», was zu einer Störung bei der Ausstellung von Covid-Zertifikaten geführt habe, hiess es.
Seit Donnerstagnachmittag sollten die Systeme laut dem Bund wieder stabil laufen. «Es bestand zu keiner Zeit ein Sicherheitsrisiko», betonte das BIT. Covid-Zertifikate hätten in der App oder auf Papier vorgelegt und mit der App überprüft werden können.
Zuvor hatte es Mitte Oktober technische Probleme mit den Zertifikaten gegeben. Gemäss Angaben des Bundes von damals reagierte das Schweizer System falsch auf Wartungsarbeiten in der EU. Die Schweiz und die EU anerkennen ihre Covid-Zertifikate gegenseitig.
Seit dem 13. September gilt in der Schweiz die ausgedehnte Zertifikatspflicht. Seither müssen Besucher und Besucherinnen sich nicht nur an Grossanlässen oder in der Disco als geimpft, genesen oder getestet ausweisen. Das Covid-Zertifikat ist unter anderem auch beim Gang ins Restaurant, ins Kino oder in ein Fitnesscenter nötig.