Das teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitagabend mit. Die verschärften Einreiseregeln gelten demnach ab 20.00 Uhr.
Konkret gilt ein Einreisestopp für Reisende aus Botsuana, Eswatini, Hongkong, Israel, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika. Ausgenommen sind Schweizer Bürgerinnen oder Bürger sowie Personen, die über eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz verfügen. Sie müssen einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben - auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Das Gleiche gilt für alle Reisenden aus Belgien.
Ausnahme für Repatriierungsflüge
Diese Test- und Quarantänepflicht soll laut dem Bund auf weitere Länder ausgedehnt werden, in denen die neue Virusvariante nachgewiesen wird. Ausgenommen sind die Nachbarländer der Schweiz. Einreisende aus Ländern mit der besorgniserregenden Coronavirus-Variante sollen zudem nicht mit dem öffentlichen Verkehr vom Flughafen nach Hause fahren.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) kann den Angaben zufolge für Rückführungen von Schweizer Bürgerinnen oder Bürgern oder von Personen, die über eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz verfügen, Ausnahmebewilligungen für Flüge zurück in die Schweiz erteilen.
Mehr Mutationen als andere Varianten
Laut BAG gibt die neu entdeckte Virusvariante B.1.1.529 Anlass zur Sorge. Sie weise mehr Mutationen auf, als der Wissenschaft von anderen besorgniserregenden Varianten bekannt seien. Die WHO hat diese neue Variante als besorgniserregend eingestuft. Es bestehe die Möglichkeit, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam seien, hiess es.
Der Bund habe deshalb umgehend Massnahmen ergriffen, um die Verbreitung der neuen Variante in der Schweiz nach Möglichkeit zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen, schrieb das BAG.