Das Regionalgericht in Biel hatte 2018 die Verwahrung angeordnet. Dagegen führte Kneubühl Beschwerde vor dem Berner Obergericht, blitzte aber im Februar 2021 ab.
Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid und weist Kneubühls Beschwerde ebenfalls ab, soweit es darauf eintritt. Das Obergericht habe sich mit der Sache eingehend auseinandergesetzt und alle Aspekte berücksichtigt.
Zu Recht habe es eine schwere psychische Störung bejaht, an der Kneubühl nach wie vor leide. Auch sei das Obergericht zu Recht davon ausgegangen, dass eine hohe Rückfallgefahr für weitere schwere Straftaten gegen Leib und Leben bestehe.
Nicht zu beanstanden sei zudem, dass die Vorinstanz auf eine Behandlungsunfähigkeit des Mannes geschlossen und den Eingriff in seine Grundrechte als verhältnismässig erachtet habe.
Der Fall Kneubühl hatte 2010 landesweit für Aufsehen gesorgt. Das Elternhaus des Rentners in Biel sollte öffentlich versteigert werden. Am 8. September 2010 war die Besichtigung der Liegenschaft vorgesehen.
Kneubühl verschanzte sich in seinem Haus, Kontaktversuche der Polizei scheiterten. In den folgenden Tagen feuerte er mehrere Schüsse ab. Einen Polizisten verfehlte er knapp, einen anderen verletzte er schwer am Kopf.
Verurteilt wurde Kneubühl wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und der Gefährdung des Lebens zum Nachteil von acht Polizisten. Das Obergericht erachtete ihn zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig und ordnete eine stationäre Therapie an.
Doch Kneubühl bestritt stets, an Verfolgungswahn zu leiden. Laut Behörden verweigerte er jegliche Therapie und medikamentöse Behandlung.