Bundesgericht hebt Änderung des Zürcher Strassengesetzes auf
Die Änderung sieht vor, dass die Gemeinden Projekte für Gemeindestrassen ausarbeiten und festlegen, der Kanton die Vorhaben dann aber bewilligen muss. Gegen diese neue Regelung haben die Städte Zürich und Winterthur erfolgreich eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Recht auf Anhörung verletzt
Das höchste Schweizer Gericht kommt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die Gemeinden vorgängig ihre Position nicht ausreichend darlegen konnten.
Es fand keine vorgängige Vernehmlassung statt. Die Konsultation der Bezirksräte und ein Hearing mit zwei Vertretern des Gemeindepräsidentenverbands reiche nicht aus, damit das in der Kantonsverfassung festgeschriebene Anhörungsrecht der Gemeinden als erfüllt erachtet werden könne. Die Gemeindeautonomie sei somit verletzt worden.
Das freut die Zürcher Stadträtin Simone Brander (SP). Juristisch müsse das Urteil noch im Detail analysiert werden. Die Städte seien aktiv geworden, weil ihr Recht auf Anhörung verletzt wurde. «Der vorgestellte Ansatz hätte jedes Strassenprojekt stark verlängert», sagte Brander gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Neue Kreisel oder selbst Bushäuschen hätte der Kanton demnach bewilligen müssen.
Weite Kontrollbefugnis
Der Regierungsrat stellte sich auf den Standpunkt, dass die bisherige Bestimmung des Strassengesetzes gegen das Raumplanungsgesetz (RPG) und damit gegen übergeordnetes Recht verstosse. Strassenprojekte stellten so genannte Sondernutzungspläne dar, die laut RPG zwingend vom Kanton bewilligt werden müssten. Insofern führe die neue Bestimmung nicht zu einer Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Gemeinden.
Das Bundesgericht sieht das anders. Das neue kantonale Recht schränke die Gemeinden nämlich über das vom RPG zwingend geforderte Mass hinaus ein.
Gesetzesänderung nicht nötig
Offen ist noch, ob der Kantonsrat überhaupt eine Änderung des Strassengesetzes vornehmen muss. Ein Gutachten, das Winterthur und Zürich in Auftrag gegeben haben, zeige, dass das gar nicht nötig sei, sagte Brander. Falls es juristisch eine Änderung brauche, fordert die Zürcher Stadträtin eine möglichst einfache Umsetzung.
Der Kanton als Genehmigungsbehörde könne nicht nur überprüfen, ob ein Projekt richtplankonform sei und dem Bundesrecht entspreche. Vielmehr gewähre das Zürcher Recht der Behörde die Befugnis, ein Vorhaben auch auf Zweckmässigkeit und Angemessenheit zu prüfen.
(sda/joe)