Die zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat am Freitagmorgen in einer öffentlichen Sitzung in Lausanne zwei Beschwerden gegen Beschränkungen für politische Kundgebungen in den Kantonen Bern und Uri behandelt.
Beide mittlerweile aufgehobenen kantonalen Regelungen sahen stärkere Einschränkungen für Demonstrationen vor, als es die Covid-19-Verordnung des Bundes tat. In dieser gab es keine maximale Teilnehmerzahl für Kundgebungen.
Die Richter haben nun mit einer klaren Mehrheit von 4 zu 1 entschieden, dass die vom Kanton Bern im November 2020 erlassene Beschränkung auf 15 Kundgebungsteilnehmer gegen die Versammlungsfreiheit verstossen habe. Verschiedene Parteien und Organisationen aus dem linken Spektrum hatten dagegen Beschwerde eingereicht.
Anders beurteilte das Bundesgericht die vom Kanton Uri im März 2021 verhängte Beschränkung auf 300 Personen. Die Beschwerde dagegen wurde abgelehnt.