Bisher lag die Schwelle bei 15 gerissenen Tieren, damit Kantone Wölfe abschiessen durften. Zudem wird bei gerissenen grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden und Lamas die Verordnung dahingehend präzisiert, dass drei Risse ausreichen, damit in ein Wolfsrudel eingegriffen werden kann.
Risse sollen wie bisher nur angerechnet werden, wenn zuvor zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Für Gebiete, wo Wölfe bislang keine Schäden an Nutztieren angerichtet haben, soll die Schadenschwelle neu bei 15 statt 25 Nutztieren in einem Monat oder 25 statt 35 Nutztieren in vier Monaten liegen.
Mit der Verordnungsanpassung wird aber auch der Herdenschutz gestärkt. So wird neu etwa die elektrische Verstärkung von Weidezäunen finanziell unterstützt. Die Kantone erhalten entsprechend mehr Geld vom Bund für spezifische Schutzmassnahmen.
Nach dem Nein zum revidierten Jagdgesetz an der Urne im vergangenen September beauftragte das Parlament den Bundesrat mit zwei Motionen, den Wolfsschutz auf Verordnungsstufe zu lockern.