Bundesrat will 10 Milliarden für Stromkonzerne locker machen
Der Rettungsschirm von zehn Milliarden Schweizer Franken soll systemrelevanten Stromunternehmen zugute kommen und die Versorgungssicherheit gewährleisten. Die Vernehmlassung dauert noch bis nächsten Donnerstag, bis Mitte Mai will der Bundesrat die Botschaft verabschieden. Das Parlament soll die Vorlage dann in seiner Sommersession beraten. Mittelfristig soll die Versorgungssicherheit mit anderen Massnahmen garantiert werden.
Bund greift erst ein, wenn eigene Vorkehrungen versagen
Die Nervosität an den Strommärkten hält seit Herbst an und verschärfte sich seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zusätzlich. Das könnte auch die Schweizer Stromversorgung gefährden. Deshalb hat der Bundesrat Mitte April den Rettungsschirm beschlossen. Das Eidgenössische Finanzdepartement und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legten nach Gesprächen mit der Branche die Eckpunkte dazu fest.
#BREntscheid #UkraineInfoCH Starke Preisausschläge im Energiebereich führen zu hohem Liquiditätsbedarf in der Strombranche. Damit die Versorgung auch bei einer Zuspitzung der Situation gesichert ist, schlägt der BR einen Rettungsschirm vor: https://t.co/xtHWq7ORmN (BK) @UVEK
— André Simonazzi (@BR_Sprecher) April 27, 2022
In erster Linie sind weiterhin die Unternehmen für ihre Liquidität verantwortlich. Sie müssen mit Fremdkapitallieferanten wie Banken und Obligationären sowie ihren Eignern (Kantone, Gemeinden, Private) alle Vorkehrungen gegen Krisensituationen treffen. Gerät ein Konzern trotzdem in Schieflage, greift der Bund unterstützend ein. Er gewährt den systemrelevanten Stromunternehmen in diesem Fall besicherte Darlehen, damit sie handlungsfähig bleiben und die Stromversorgung weiterhin sicherstellen.
Greift nur in Extremsituation
Für die Darlehen gelten strenge Bedingungen. Dazu gehören Transparenzvorschriften, die marktkonforme Verzinsung plus 20 Prozent Risikozuschlag, ein Verbot von Dividendenausschüttungen und Sicherheiten in Form der Verpfändung von Aktien. Damit bringt der Bund zum Ausdruck, dass der Rettungsschirm ausschliesslich in Extremsituationen zum Einsatz kommt.
Geld wäre im Ernstfall innert zwei Tagen bereit
Zudem müssen die Unternehmen dem Bund eine Bereitstellungspauschale von 15 Millionen Franken im Jahr entrichten, um die Kosten mindestens teilweise zu decken. Sollte hier eine Überdeckung entstehen, erhalten sie das Geld zurück.
Die systemkritischen Stromunternehmen müssen sich mit dem Staat vorgängig über die Modalitäten der Darlehen einigen, denn die Gelder sollen im Ernstfall innert 48 Stunden bereitstehen. Freiwillig ist das nicht, alle systemkritischen Stromkonzerne sind dem Rettungsschirm unterstellt.
Weitere Massnahmen folgen
Der Bundesrat befristet das Gesetz bis 2026. Danach soll eine Reihe von Massnahmen gelten, welche die Strombranche widerstandsfähiger macht. Dazu gehören Regeln für den Weiterbetrieb wichtiger Funktionen wie die Stromproduktion, ein Gesetz zur Integrität und Transparenz des Grosshandels mit Strom und Gas und allfällige Liquiditäts- und Kapitalvorschriften.
Die Kantone müssen dem Bund die Hälfte allfälliger Darlehensverluste bezahlen. Berechnet wird der Anteil nach dem jeweiligen Bruttoinlandprodukt der einzelnen Kantone. Im Gegenzug erhalten sie 50 Prozent der Einnahmen aus dem Risikozuschlag.
(mhe)