Justizinitiative

Bundesrat will keine «Lösli»-Bundesrichter

11.10.2021, 12:10 Uhr
· Online seit 11.10.2021, 10:00 Uhr
Justizministerin Karin Keller-Sutter legte am Montagmorgen vor den Medien dar, weshalb der Bundesrat die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justizinitiative)» für keine gute Idee hält.
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Der Bundesrat lehnt die Justizinitiative ab, über die am 28. November abgestimmt wird. Aus Sicht von Bundesrat und Parlament eignet sich das Losverfahren nicht zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter, wie Karin Keller-Sutter am Montag mitteilte. Mit der Initiative würden «Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht mehr durch ein demokratisches und transparentes Verfahren gewählt, sondern durch das Los, bei dem der Zufall entscheidet», sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament soll dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien achten, den sogenannten Parteienproporz. Vorbereitet werden die Wahlen von der parlamentarischen Gerichtskommission.

Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» will das heutige Wahlverfahren durch ein Losverfahren ersetzen.

Initianten: Unabhänigkeit gefährdet

Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten beeinträchtigt die Wahl durch die Bundesversammlung die richterliche Unabhängigkeit. Künftig sollen die Bundesrichterinnen und Bundesrichter daher durch das Los bestimmt werden und sich keiner Wiederwahl mehr stellen müssen.

Wer am Losverfahren teilnehmen darf, würde eine vom Bundesrat bestimmte unabhängige Fachkommission entscheiden und nicht wie heute durch die Gerichtskommission. Wie genau das Losverfahren aussehen könnte, lässt der Initiativtext offen. Die Amtssprachen müssten angemessen vertreten sein.

Bundesparlament: Nur gerade 1 Stimme für die Initiative

Die Initiative hat einen schweren Stand: Der Nationalrat empfiehlt sie mit 191 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen, der Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen zur Ablehnung. Laut den Parlamentsfraktionen hat sich das bestehende System bewährt. Die Wahl durch das Parlament verschaffe dem ganzen Verfahren demokratische Legitimität.

(SDA/red.)

veröffentlicht: 11. Oktober 2021 10:00
aktualisiert: 11. Oktober 2021 12:10
Quelle: sda

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