Sozialhilfe

Corona wirkte sich 2020 kaum auf Sozialhilfe aus

· Online seit 21.12.2021, 09:41 Uhr
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sozialhilfe waren 2020 gering. Die Sozialhilfequote blieb unverändert bei 3,2 Prozent. Allerdings fiel es den Unterstützten schwieriger, wieder auf die Beine zu kommen. Die Ablösequote war seit 2013 nicht mehr so gering.
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272'100 Personen haben im ersten Coronajahr mindestens einmal eine finanzielle Leistung der wirtschaftlichen Sozialhilfe erhalten. Das waren 633 Personen mehr als im Jahr davor. Das Plus von 0,2 Prozent wirkte sich allerdings nicht auf die Sozialhilfequote aus: Der Anteil aller sozialhilfebeziehenden Personen an der ständigen Wohnbevölkerung blieb unverändert bei 3,2 Prozent.

Auswirkungen durch sinkende Asylzahlen

Freilich ging der Anteil der abgelösten Haushalte an allen unterstützten Haushalten 2020 von 29,7 auf 28,3 Prozent zurück. Nur rund 48'600 Haushalte konnten von der Sozialhilfe abgelöst werden, das sind rund 4,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Anteil an Unterstützten, die in die Erwerbsarbeit wechselten, sank – derjenige der Übertritte in andere Sozialleistungen stieg. Das zeigen die am Dienstag veröffentlichten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS).

Die negativen Auswirkungen der mangelnden Ablösung wurden teilweise dadurch kompensiert, dass die Anzahl der Asylsuchenden um 22,6 Prozent zurückging – wegen coronabedingter Grenzschliessungen einerseits und beschleunigten Asylverfahren anderseits. Als Folge dieser Entwicklungen nahm die Anzahl der in der Statistik ausgewiesenen sozialhilfebeziehenden Asylsuchenden um 35,5 Prozent ab.

Massnahmen von Bund und Kantonen nützten

Die erhöhte Arbeitslosigkeit und schwierige wirtschaftliche Lage übertrug sich gemäss BFS 2020 kaum auf die Sozialhilfe. Gründe dafür seien unter anderem die Massnahmen von Bund und Kantonen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Dazu gehören die Ausweitung der Kurzarbeit, die Unterstützung durch die Corona-Erwerbsausfallentschädigung und die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer von Arbeitslosenentschädigungen um 5,5 Monate.

veröffentlicht: 21. Dezember 2021 09:41
aktualisiert: 21. Dezember 2021 09:41
Quelle: sda

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