Die Anzahl in Heimen wohnender EL-Bezüger hat 2020 gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Prozent abgenommen, parallel stieg die Anzahl EL-Bezüger, die daheim leben, um 2,6 Prozent. Heim-Austritten von etwa 20 Prozent standen Eintritte von nur knapp 12 Prozent gegenüber.
«Eine mögliche Begründung für diese Entwicklung könnte die Corona Pandemie sein, welche einerseits zu einer erhöhten Sterblichkeit in den Heimen geführt hat, andererseits aber auch mögliche Heimeintritte verzögert hat», erklärt das Bundesamt für Statistik am Donnerstag seine neuesten Zahlen.
Hoher Ergänzungsbedarf der Jungen
Ansonsten tat sich wenig in der Statistik: 341'700 Personen haben im Jahr 2020 eine Ergänzungsleistung bezogen, 1,4 Prozent mehr als im Jahr davor. Der Anstieg lag erneut unter dem langjährigen Durchschnitt von 3 Prozent. Die Ausgaben stiegen um 3,3 Prozent auf 5,4 Milliarden - auch diese Zunahme war unterdurchschnittlich.
Obwohl wieder weniger Menschen IV beziehen, stieg die Anzahl jener, die Ergänzung zur IV-Rente benötigten. 49,3 Prozent der IV-Rentner - 0,8 Prozentpunkte mehr als 2019 - brauchten letztes Jahr einen Zustupf, also praktisch jede/r zweite. Bei den 20- bis 30-Jährigen sind sogar 60 bis 80 Prozent auf EL angewiesen. Der markant höhere Bedarf der Jungen ist darauf zurückzuführen, dass sie nie oder nur kurz gearbeitet und deshalb kaum Beiträge einbezahlt haben. Daraus resultieren tiefere Renten
AHV reicht eher zum Leben als IV
Die Bezüge von Altersrenten beziehungsweise AHV-EL, stieg 2020 in dem Mass, das demografisch zu erwarten war. Die EL-Quote bei Altersrentner blieb deshalb konstant bei 16,7 Prozent.
Daraus, dass prozentual weniger AHV- als IV-Bezüger EL benötigen lässt sich schliessen, dass die Altersrente eher zum Leben reicht als die Invalidenrente. Die Ergänzungsleistungen sind denn auch bei der AHV im Schnitt tiefer als bei der IV: Daheim lebende Bezüger von AHV-EL haben 2020 durchschnittlich 1083 Franken bekommen, solche im Heim im Schnitt 3259 Franken. Bei der IV-EL waren es 1286 respektive 3755 Franken.
Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorge, sondern gemäss BFS «bedarfsabhängige Versicherungsleistungen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht». Sie helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken.
Grosse kantonale Unterschiede
Je nach Kanton werden EL ganz unterschiedlich beansprucht. Das BFS beschränkte sich beim Vergleich auf Altersheimbewohner und errechnete, dass in Basel-Stadt mit einer EL-Quote von 20,2 Prozent der grösste Bedarf besteht und in Appenzell Innerrhoden mit 7,1 Prozent der geringste.
Neben Basel-Stadt weisen die meisten Westschweizer Kantone und das Tessin hohe EL-Bezugsquoten auf. In all diesen Kantonen (ausser Genf) beziehen mehr als 15 Prozent der Personen im Rentenalter eine EL. Zur Gruppe der Kantone mit niedrigen Bezugsquoten gehören neben dem Appenzell auch Nidwalden, Graubünden, Wallis und Zug. In diesen Gebieten beanspruchen weniger als 9 Prozent der Personen im Rentenalter eine EL.