Quelle: TeleM1 / Archivbeitrag vom 25. Juni 2022
Am Samstag findet in Zürich-Oerlikon der «Marsch fürs Läbe» statt. «Pro Life»-Sympathisierende demonstrieren gegen Schwangerschaftsabbrüche. Gruppierungen rufen derweil zu Gegendemonstrationen auf.
Schwangerschaftsabbrüche werden weltweit debattiert. So hatte etwa der Oberste Gerichtshof der USA das Recht auf Abtreibung (Roe v. Wade) 2022 aufgehoben – nach knapp 50 Jahren Bestehen. Doch wie ist die Situation in der Schweiz? Sind Schwangerschaftsabbrüche überhaupt erlaubt? Und unter welchen Bedingungen?
Wie sind Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz gesetzlich geregelt?
Seit 2002 kennt die Schweiz die sogenannte Fristenregelung. Damals stimmten 72 Prozent der Bevölkerung dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche legal werden. Schwangerschaftsabbrüche sind seither bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt.
Der Schwangerschaftsabbruch wird im Strafgesetzbuch geregelt – und kann somit bestraft werden. Es wird zwischen Abbrüchen vor und nach der zwölften Woche unterschieden.
Bereits 1975 demonstrierten Frauen für den straffreien Schwangerschaftsabbruch. 27 Jahre später trat die Fristenlösung in Kraft, die Abtreibungen in den ersten 12 Schwangerschaftswochen erlaubt:
Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch straffrei?
Ein Abbruch ist vor der zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, sofern die Person den Schwangerschaftsabbruch schriftlich verlangt und eine Notlage geltend macht. In der Praxis geschieht dies meist mit einem vorgefassten Formular, das die Person unterschreibt. Warum eine Notlage besteht, muss nicht begründet werden. Der Abbruch muss von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden. Diese müssen die Person vor dem Eingriff persönlich beraten.
Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch strafbar?
Wenn das erste Drittel der Schwangerschaft vorbei ist, muss eine ärztliche Fachperson beurteilen, ob durch die Schwangerschaft «die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann» (Strafgesetzbuch, Artikel 119, Ziffer 2). Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto grösser muss diese Gefahr sein.
Eine Person kann bestraft werden, wenn sie eine Schwangerschaft abbricht, ohne dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Es ist ausserdem strafbar, eine Person zum Schwangerschaftsabbruch anzustiften oder die Schwangerschaft abzubrechen, wenn die schwangere Person nicht eingewilligt hat.
Dürfen Kinder und Jugendliche eine Schwangerschaft abbrechen?
Unter 16-Jährige müssen vor einem Schwangerschaftsabbruch eine spezialisierte Beratungsstelle für ein Beratungsgespräch konsultiert haben. Sonst gelten die gleichen Bestimmungen.
Wie funktioniert ein Schwangerschaftsabbruch?
Um eine Schwangerschaft abzubrechen, gibt es zwei Methoden: die chirurgische und die medikamentöse. 80 Prozent der Schwangerschaften werden mit Medikamenten abgebrochen.
Wie geht der medikamentöse Abbruch?
Schwangere Personen müssen beim medikamentösen Abbruch zwei Medikamente einnehmen – in einem Abstand von 36 bis 48 Stunden. Das erste Medikament, das Mifeygne® (Mifepriston), sorgt dafür, dass eine Schwangerschaft nicht fortschreiten kann. Das zweite Medikament, das MisoOne® (Misoprostol), lässt die Gebärmutter zusammenziehen. Dabei kommt es zu Blutungen und die Schwangerschaft wird innerhalb von drei bis 4 Stunden ausgestossen.
Bei Personen, die eine Schwangerschaft nach der zwölften Woche beenden wollen, kann ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch mit Ausstossung durchgeführt werden. Auch hier initiiert ein Medikament die Ausstossung. Im Unterschied zum Abbruch im ersten Drittel kann es bis zu einigen Tagen dauern, bis die Schwangerschaft ausgestossen wird.
Wie geht der chirurgische Abbruch?
Medizinische Fachpersonen saugen beim chirurgischen Abbruch den Inhalt der Gebärmutterhöhle mit einer Kanüle auf. Die Operation ist sicher, nur selten kommt es zu Komplikationen.
Was zahlt die Krankenkasse?
Der Schwangerschaftsabbruch wird von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen.
Was wird an der Regelung kritisiert?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, Schwangerschaftsabbrüche vollständig zu entkriminalisieren. Dies hiesse für die Schweiz, dass die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen würde. Ausserdem rät die WHO, keine gesetzlichen Vorgaben zum Zeitpunkt des Abbruches zu machen.
Das Parlament hatte im März dieses Jahres eine Initiative der Grünen Nationalrätin Léonore Porchet abgelehnt. Porchet forderte darin, dass Schwangerschaftsabbrüche vollständig entkriminalisiert und ausserhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Dies kritisierte Amnesty International in ihrem Jahresbericht vom März 2023.
Die SP-Nationalrätin Min Li Marti und FDP-Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher reichten im Juni das Postulat «Evaluation der Fristenregelung» ein. Sie fordern den Bundesrat auf, die gesetzlichen Regeln zum Schwangerschaftsabbruch zu überprüfen. Auch Léonore Porchet und GLP-Nationalrätin Mélanie Mettler haben einen Vorstoss zur Prüfung der Gesetzgebung eingereicht.
Wie oft werden Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz durchgeführt?
11'341 Frauen hatten in der Schweiz 2022 eine Schwangerschaft abgebrochen, wie Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen. 6,9 pro 1000 Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren und mit Wohnsitz in der Schweiz brechen eine Schwangerschaft ab. Diese Zahl ist im internationalen Vergleich eine der tiefsten.
95 Prozent der Abbrüche wurden vor der zwölften Schwangerschaftswoche durchgeführt. Generell gilt: In Städten werden mehr Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt als auf dem Land.
Quelle: Marsch fürs Läbe in Zürich Oerlikon / Archivvideo September 2022 / TeleZüri
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.